Rangrücktritt zugunsten einer Grundschuld?
Hallo! Wir möchten eine Grundschuld eintragen lassen und dazu verlangt die Bank einen Rangrücktritt von einem eingetragenen Wohnrecht. Die Wohnrechtsinhaber stimmen dem auch zu. Kann einer der Inhaber den anderen beim Notar dann vertreten oder müssen beide hin? Es handelt sich um Eheleute und einer ist gesundheitlich nicht mehr sehr fit und möchte daher nicht zu dem Termin.
1 Antwort
jopJani:
Auf Wunsch kommt der Notar ins Haus und nimmt die erforderliche Beglaubigung der Unterschriften der beiden Wohnungsberechtigten vor Ort vor.
Für die "Auswärtstätigkeit" berechnet der Notar eine Gebühr von 50 € für jede angefangene halbe Stunde der Abwesenheit von seinem Amtssitz.
Bei einer Beglaubigung entfällt die Belehrungspflicht über mögl. Nachteile eines Rangrücktritts.
Ja, wenn der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber eine entspr. Vollmacht in öffentliche Form (ebenfalls Beglaubigung durch Notar) vorlegt.
Ist das bei Eheleuten nicht alles etwas lockerer? Einfache Vollmacht mit zum Notar nehmen?
Das Wohnrecht wurde damals auch nur von einer Person eintragen lassen. Ändert das was daran?
Antragsberechtigt für den Grundbucheintrag des Wohnungsrechts (beschränkte persönliche Dienstbarkeit) ist der Grundstückseigentümer; es sind nicht die Wohnungsberechtigten.
Aber wäre eine Vertretung auch möglich? Es dürfte sich ja nicht um ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft handeln