Vor 10 Jahren habe ich mit einstimmigem Beschluss der Eigentümergemeinschaft einen Durchbruch zwischen zwei nebeneinander liegenden Eigentumswohnungen vollzogen. Diese beiden zu einer Einheit verbundenen Wohnungen bewohne ich seitdem. Im Grundbuch stehen aber bisher immer noch zwei abgeschlossene Einheiten.
Meine Stadt führt am 01.01.2015 die Zweitwohnungssteuer ein. Werde ich diesbezüglich steuerpflichtig, auch wenn ich die beiden verbundenen Wohnungen selbst bewohne?
Fall ja: Ist die grundbuchmäßige Vereinigung zu einer Wohneinheit die einzige Möglichkeit, diese Steuer zu umgehen? Können andere Miteigentümer der grundbuchmäßigen Verbindung dieser zwei Wohnungen zu einer Einheit widersprechen? An den faktischen / technischen Daten der Wohnungen - wie sie laut Teilungserklärung beschrieben sind - ändert sich ja durch die grundbuchmäßige Verbindung nichts.
Vielen Dank für Ihre Mühe mit dieser Anfrage!