Notar hat beim Hauskauf die Vorsorgevollmacht akzeptiert obwohl es nicht beurkundet war?

3 Antworten

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Die Verkäuferin haftet.

Wenn das Gutachten einen höheren Kaufpreis ermitteln sollte, haftet die Verkäuferin auf die Differenz. Ihr habt aus dem Kaufvertrag den Rechtsanspruch erworben, das Eigentum am Haus zum vereinbarten Kaufpreis zu bekommen. Denn wenn ein Vertrag durch einen Bevollmächtigten abgeschlossen wurde, und es mit der Vollmacht Probleme gibt, dann ist der Vertrag mit der Bevollmächtigten zustande gekommen. Und die haftet deshalb. Das gilt auch in dem Falle, dass ein Betreuer die Genehmigung des Kaufvertrages ablehnt. § 179 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Ob die Verkäuferin einen Regressanspruch gegen den Notar wegen Falschberatung hat, ist nicht Euer Problem.


Layla303 
Beitragsersteller
 08.09.2022, 22:29

Hallo,

so wir waren diese Woche bei einem Anwalt und haben uns erstmal beraten lassen. Er meinte, falls die Verkäuferin einen höheren Preis haben möchte, könnten wir den Vertrag rückgängig machen und die Verkäuferin auf Schadensersatz verklagen. In unserem Fall ist es nun so dass das Gutachten wohl lt. Der Verkäuferin unter dem Verkaufspreis liegt (mehr wollte sie dazu nicht sagen), was ja eigentlich total erfreulich ist für uns. Jetzt kommt das aber,aber sie beklagt sich jedes Mal über die zusätzlichen Kosten die ihr durch das Betreungsverfahren entstanden sind. Jetzt mach ich mir Sorgen, dass sie vielleicht vorhat den Kaufpreis doch zu erhöhen, da sie auch desöfteren bei unserem Notar war eegen einem neuen Vertrag und der Notar sich nicht einmal bei uns gemeldet hat obwohl wir so oft um einen Rückruf gebeten haben. Das kommt mir alles so suspekt vor. Und die wissen auch das wir das Haus unbedingt haben wollen, da wir ja auch schon angefangen hatten zu renovieren bevor das ganze hier anfing. Jetzt bin ich total ratlos und weiß nicht was ich machen soll..

AndiRat  09.09.2022, 10:50
@Layla303

Der Anwalt hat Recht. Wenn die Verkäuferin den Kauf rückgängig machen will, dann macht sie sich schadenersatzpflichtig.

Wegen der möglichen Zusatzkosten um das Betreuungsverfahren braucht ihr Euch keine Sorgen zu machen. Das ist alleine das Problem der Verkäuferseite. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine rechtlich haltbare Möglichkeit gibt, diese Kosten von Euch, als Käufer, einzufordern. Da kann die Verkäuferin jammern wie sie will. Also ihr müsst nur abwarten, bis ein Betreuer bestellt und der den Kaufvertrag genehmigt. (Sofern ein Betreuer einen höheren Kaufpreis fordern sollte, müsste das letztlich die Verkäuferin zahlen, siehe oben.)

Layla303 
Beitragsersteller
 25.08.2022, 22:47

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Und wie sollten wir vorgehen wenn das Gutachten einen viel niedrigeren Wert ermittelt hat? Könnte die Bank uns dann einen Strich durch die Rechnung machen? Das Darlehen steht zwar schon, habe aber trotzdem Bedenken.

lordrvn  26.08.2022, 01:09
@Layla303

Die Bank hat eine eigene Bewertung der Immobilie durchgeführt - das machen sie immer. Und aufgrund deren Bewertung (die sowieso in der Regel niedriger als der Kaufpreis ist) wurde euch die Finanzierung angeboten - daher sollte das mMn. passen.

Layla303 
Beitragsersteller
 26.08.2022, 07:02
@lordrvn

Ok, danke für die hilfreichen Antworten.

AndiRat  26.08.2022, 09:45
@Layla303

Wenn das Gutachten einen geringeren Wert ermittelt, als der Kaufpreis, habt Ihr Pech gehabt. Ihr müsst dann den im Kauf vereinbarten Preis bezahlen. Wie gesagt, der Kaufvertrag gilt. Ihr Habt Euch darin verpflichtet das Haus zu dem dort festgelegten Preis abzukaufen. Nur bei einer ganz erheblichen Abweichung, könntet ihr den Kauf anfechten.

Dasselbe gilt für das Darlehen. Die Bank macht selber eine Beleihungswertermittlung vor der Darlehnszusage. Wenn ihr mit der Bank einen Darlehnsvertrag unterschrieben habt, also auch mit Unterschrift der Bank, dann gilt der. Die Bank kann bei einer Abweichung des Preises im Gutachten nicht mehr zurück.

Layla303 
Beitragsersteller
 26.08.2022, 22:15
@AndiRat

Ok alles klar. Dann warten wir erstmal gespannt auf das Gutachten. Vielen Dank für die Antwort.

Layla:

Der Grundbuchbeamte hat auf den Antrag auf Umschreibung des Eigentums verfügt, dass die Bestellung eines Betreuers und ein Wertgutachten erforderlich sind.

Eine derart weitreichende Zwischenverfügung liegt ein Sachverhalt zugrunde, den du uns vorenthältst.

Eine Gerichtsentscheidung, wonach eine privat schriftliche Vorsorgevollmacht ausreicht, ist nicht bekannt.

Ich hätte mir auf jeden Fall vom Notar die Fundstelle sagen und die Kosten aufschlüsseln lassen, um letztlich zu entscheiden, ob sich die Durchführung des Vertrages noch lohnt.


Layla303 
Beitragsersteller
 27.08.2022, 13:07

Hallo, der Rechtspfleger befindet die Vorsorgevollmacht inhaltlich für nicht geeignet,

und unser Notar meinte damals das es ausreichend wäre, da das nun aber nicht so ist, sollte ein Betreuer bestellt werden und das Gericht fordert dann natürlich auch ein Wertgutachten an um dem Hausverkauf zuzustimmen. Wir haben erstmal gewartet, aber ich denke ohne einen Anwalt kommen wir hier nicht mehr weiter. Vielen Dank für Ihre Antwort.

Geht zum Anwalt!

Dafür ist das Forum hier in der Regel nicht geeignet.

Dazu ist die Frage viel zu speziell und es werden noch viele weitere Informationen benötigt!


AndiRat  25.08.2022, 20:36

Quatsch. Solche Fragen lösen wir nebenbei!

Alarm67  25.08.2022, 20:38
@AndiRat

😱😱😱😱

Du Held! 😁

👌👍👏👏👏

AndiRat  25.08.2022, 20:39
@Alarm67

Man soll sein Licht nicht unter den Scheffel stellen!! 😁