Schenkungssteuer, da ich alleine die Finanzierung und beide im Grundbuch?
Meine Lebensgefährtin, LG, (nicht verheiratet) und ich haben im Dez. 2017 ein Reihenhaus erworben.
Im Januar 2018 habe ich alleine einen Kreditvertrag unterschrieben, da die Bonität meiner LG wegen einer Umschulung nicht ausreichend gut war.
Meine Lebensgefährtin ist hälftige Eigentümerin im Grundbuch, da ich sie finanziell absichern wollte.
Fakten
Meine LG ist Bestellerin der Grundschuld.
Ich bin Besteller und "Schuldner" der Grundschuld.
Kaufpreis: EUR 225.000,00
Grundschulden: EUR 231.000,00
Kreditvaluta per 1.5.2020: EUR 205.000,00
In einem Telefonat mit dem Finanzamt wurde telefonisch geäußert, dass es sich somit um eine Schenkung von mir an meine LG handelt und somit Schenkungssteuer wie folgt fällig wird.
EUR 231.000 / 2 = EUR 115.500,00 ./. EUR 20.000,00 = EUR 95.500,00 x 30% = EUR 28.650,00 Schenkungssteuer.
Gefunden haben wir dies hier.
https://openjur.de/u/873799.html
Könnte das Finanzamt genau so argumentieren, da ich gegenüber der Bank per Kreditvertrag ja alleinig für die Zinsen und Tilgung aufzukommen habe und meine LG ja zur Hälfte im Grundbuch steht und somit doch eine Schenkung in Höhe des halben Hauswertes stattgefunden hat?
Selbstverständlich war und ist es immer das Ziel, dass sich auch meine LG (Voll erwerbstätig. Keine Kinder im Haushalt) am Hausabtrag beteiligt. Wir können hierüber seit Beginn Kontoauszüge nachweisen auf denen steht, dass monatlich EUR 500,00 an mich überwiesen werden, um den Hauskredit in Höhe von monatlich EUR 870,00 zu bedienen.
Können meine LG und ich nachträglich Gegenleistungen in einem privatschriftlichen oder notariellen Vertrag festlegen?
Würde meine LG insgesamt 10 Jahre mit mir in dem RH wohnen, würde dann keine Schenkungssteuer anfallen? Oder gilt dies nur für Ehepaare?
Wie können wir eine Schenkungssteuer vermeiden oder mindern?
Grüße
2 Antworten
Was war denn Gegenstand des Anrufs beim Finanzamt?
Warum hast Du dort angerufen?
Hast Du einen Steuerbescheid, oder nur die Aussage am Telefon?
Ich glaube, dass Du etwas übersehen hast.
Über der Tür des Finanzamtes steht nicht Steuerberatung, sondern Finanzamt. Wenn Du dort anrufst, weißt Du nicht, ob u mit dem Straßenkehrer, dem Büroboten und einer fachlich gut im Thema befindlichen Person sprichst. Ausserdem ist ein Anruf in keinem Fall rechtsverbindlich.
Meine Lebensgefährtin, LG, (nicht verheiratet) und ich haben im Dez. 2017 ein Reihenhaus erworben.
Wen ich das richtig lese steht ihr beide im Kaufvertrag. Also ich habt jeder eine ideelle Hälfte gekauft.
Meine LG ist Bestellerin der Grundschuld.
Ihre Hälfte ist also genauso belastet, wie Deine Hälfte.
Ihr Vermögen ist also um nichts verbessert. Um keinen Cent größer geworden. Wo ist die Zuwendung? Wo ist die Schenkung?
Wenn überhaupt liegt eine Permanente Schenkung von monatlichen Beträgen für Zins und Tilgung vor, aber das wäre noch zu klären. Da Deine Freundin mehr als die Hälfte des monatlichen Schuldendienstes an Dich zahlt, ist m. E. auch das raus.
Bei dem von ir zitierten Urteil geht es um einen völlig anderen Sachverhalt.
Also macht Euch keine Gedanken, sondern wenn es um die Sache geht das einzig richtige, geht zu Jemanden, der weiß wovon er redet, einem Steuerberater.
Wenn Dich Dein Knie schmerzt, gehst Du zur Krankenkasse, oder zum Arzt?
Das merkt er selbst, wenn er da war und das 1,5fache Honorar bezahlt hat.
Deine LG hat also von dir eine Haushälfte bekommen ganz ohne offizielle Gegenleistung? Das ist eine klassische Schenkung.
Warum macht man sowas einfach so ohne vorher RA/Steuerberater zu fragen? Hinterher wird dann gejammert. Das Ganze ist doch jetzt schon passiert, da kannst du "nachträglich" nichts an den damaligen Verhältnissen ändern.
Danke für Ihre Antwort. Als normaldenkender Bürger hat man doch keinen Steuerberater. Meine Einkommensteuererklärung mache ich immer alleine. Wir sind nie auf den Gedanken gekommen, dass das steuerlich so bewertet wird. Aber trotzdem Danke.
Vielen, vielen Dank für Ihre positive Nachricht. Jetzt können wir wieder besser schlafen. Am Dienstag werden wird dies noch einmal mit einem Fachanwalt abstimmen. Grüße