Kann mich mein Opa einfach ins Grundbuch eintragen ?
Hallo kann mich mein Opa einfach ins Grundbuch eintragen ??? oder muss ich da verheiratet sein... wir möchten das haus von meinem opa kaufen vieleicht wird es auch eine schenkung... bitte um antwort..
2 Antworten
Das Grundbuch ist kein Poesiealbum, wo jeder Gimpel besinnliche Sprüche reinschmieren darf. Da muß man zum Notar gehen, ansonsten wird da garnichts eingetragen. Leider schreibst Du uns nichts über Dein Alter. Wenn Du noch nicht volljährig bist, dann müssen nicht nur die Eltern mit ran, sondern auch der vom Amtsgericht bestellte Ergänzungspfleger.
Was das mit der Heirat jetzt soll, das kann ich dann nun wirklich nicht mehr nachvollziehen. Gewiß, mancher Pantoffelheld hat nach der Eheschließung nichts mehr zu sagen. Trotzdem aber bekommt er keinen Vormund, auch wenn er ihn angesichts der Walküre in seinem Bett vielleicht brauchen würde.
Ob Schenkung oder Verkauf, das sollte man sich vorher überlegen. Immerhin muß doch ein Kaufpreis finanziert werden. Es sei, die Laube steht 20 km östlich von Eisenhüttenstadt. Dann ist der Unterschied zwischen diesen Erwerbsformen nicht mehr so schrecklich groß.
Mit solchen Rechenspielen versuche ich auch immer, meine Lottotipps zu optimieren. Heute morgen habe ich mit Grimm vernehmen müssen, dass mir einer die 27 Millionen im Eurojackpot weggeschnappt hat. Hat wohl besser gerechnet als ich. Wenn ich den Halunken erwische!
Den Eurojackpot versteh ich mathematisch eh nicht. Es ist mehr Kohle drin, der Tip ist billiger als normales Lotto und die Chance auf einen "Volltreffer" ist höher. Rechnet sich das alleine durch die höhere Anzahl der Spieler?
Ich bin keine Mathematiker und schon garkein Lottomathiker. Als Praktiker kann ich nur sagen: Außer Spesen nichts gewesen.
Dein Opa kann das nicht. Grundbücher werden beim Grundbuchamt geführt und dieses darf Eintragungen vornehmen. Beantragt werden muss ein Eintrag aber beim Notar. Egal ob Kauf oder Schenkung, ihr geht zum Notar und dann wirst Du oder Du und Deine Frau eingetragen (Den ganzen Prozess mit Auflassungsvormerkung usw. erspare ichm ir hier mal). Eine Ehe ist nicht Voraussetzung für einen Eintragung ins Grundbuch. Wie kommst Du auf so etwas??
Ich war heute bei meinem Opa und er wollte sich mal gundig machen .. wie die ersten Schritte so sind ... Das ist für mich auch neuland und wie es ausschaut ist es nicht so einfach oder!? .. glaube nicht das ich es einfach so übernehmen kann.. wie eine normale Wohnung....
Das ist doch aber eingrenzbar. Schreiben lernen die Menschen mit etwa 6...8 Jahren. Und Opas sind maximal 108 Jahre alt, behaupte ich mal. Meiner ist 105.
Nehmen wir eine kurze Generationenfolge von 20 Jahren, dann ist der Enkel 68.
So, da haben wir die Spanne: Zwischen 6 und 68 Jahre alt ist der Fragesteller.
Und nun können wir weiter eingrenzen. Nehmen wir die vermuteten Kenntnisse des Fragestellers, so sind wir weit unter den 68. Heutzutage kennen 38jährige Menschen nicht nicht die elementaren Dinge des Alltags. Der Fragesteller dürfte also jünger sein.
Ziehen wir jetzt noch den Schreibstil heran, so müssen wir analysieren, wann es modern geworden ist, Restedeutsch zu schreiben und sich nicht ausdrücken zu können.
Meine vierte Tochter ist 21 und kann sich noch gut artikulieren.
Ich folgere also: Der Fragesteller ist jünger als 21.