Hallo,
wir haben folgendes Problem. Im Oktober 2012 kaufen wir einen Teil eines 3000 qm Grundstücks. Unsere vorläufig geschätzte Größe der Teilfläche war 624 qm. Hierbei wurde ein Quadratmeterpreis von 105 Euro, welcher auch notariell als Bemessung für eine Ausgleichszahlung festgelegt wurde, vereinbart. Im Nachhinein wurde festgestellt, dass es sich um einen Mischpreis handelte, da die Gesamtfläche sich aus Baufläche 200 Euro/qm und einer Wiesenfläche mit 25 Euro/qm besteht. Dies wurde allerdings schriftlich nirgends fixiert. Nach der Vermessung beträgt unser Grundstücksfläche nun 606 qm. Weiter nicht schlimm, aber die verloren gegangene Fläche stammt von der Wiesenfläche, welche laut dem Verkäufer ja weniger Wert ist. Nun weigert sich der Verkäufer mit uns beim Notar einen Termin zu vereinbaren um die Eintragung ins Grundbuch vollziehen zu können, da er ja umgehend nach Eintragung die Flächendifferenz von ca. 1650 Euro bezahlen sollte. Eine Auflassung sowie die Vormerkung im Grundbuch sind schon vorhanden. Hat der Verkäufer da irgendeine Chance? Der Notarvertrag ist doch bestehend, oder?