Im Grundbuch ist ein "vererbliches Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle, endend 1957"eingetragen. Eingetragen 1926, die berechtigte Person war zu diesem Zeitpunkt schon Wittwe. Notar hat Löschung beantragt, das Grundbuchamt verweigert diese jedoch. Es muss eine Rücktrittserklärung der Erben vorgelegt werden. Diese sind nach Zahlreichen Nachforschungen nicht auffindbar ,es scheitert schon an der berechtigten Person. Ein Aufgebotsverfahren lehnt das Grundbuchamt ebenfalls ab. Das Vorkaufsrecht ist nicht mehr anwendbar und verhindert einen Verkauf. Was gibt es noch für Möglichkeiten?