Sollte man nach der Hochzeit wenn man den Namen ändert es im Grundbuch auch ändern lassen?
Ich werde Heiraten und bin bereits im Grundbuch eingetragen, muss ich dann meinen Verheirateten Namen im Grundbuch ändern? Werde einen Doppel Namen haben.
2 Antworten
Resmay
Vorschlag:
"An das Grundbuchamt.... In der Grundbuchsache von... Blatt... trage ich, die Grundstückseigentümern, gem. beil. Heiratsurkunde den Familiennahmen ....
Ich rege an, die Namens-Änderung von Amts wegen einzutragen."
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
die Namensänderung im Grundbuch ist nicht unbedingt notwendig, da sich am Rechtsverhältnis nichts ändert und Sie mit der Heiratsurkunde jederzeit Ihre Identität nachweisen können.
Die Namensänderung ist andererseits aber sehr unkompliziert und auf einfachen Antrag ohne Notar direkt beim Grundbuchamt möglich.