Instandhaltung der gemeinsamen Zufahrt macht Probleme
Hallo, wir haben ein Problem mit unseren Nachbarn und zwar haben wir eine gemeinsame Zufahrt zu unseren Häusern. Der Grundbuch Eintrag für die Zufahrt ist auf unseren Nachbarn gemacht, wir haben Nutzungsrecht und müssen dafür 40% der Instandhaltungskosten aufbringen. Jetzt ist es aber so, dass über den Winter wir eigentlich alles gemacht haben und er so gut wie nichts, also Schneeschippen, Salz streuen etc. Und auf unseren Wunsch die Zufahrt zu asphaltieren reagiert er nicht. Es geht ein bisschen den Hang runter und im Moment ist da so eine Kieszufahrt. Das macht es im Winter wirklich sehr schwer runterzukommen!
Können wir irgendwas machen, damit der Nachbar auf unseren Wunsch eingeht? Wie gesagt er hat den Grundbucheintrag aber wir haben Nutzungsrecht.
2 Antworten
Gemeinsame Grundstückszufahrten sind ein Quell ständiger Freude und erhöhen die nachbarliche Kommunikation ungemein.
Zivilrechtlich ist da von einer Gemeinschaft i.S.d. §§ 741 ff BGB auszugehen. Nach § 744 II BGB darf jeder Teilhaber Maßnahmen zur "Erhaltung" der gemeinsamen Sache auch ohne Zustimmung des anderen Teilhabers treffen. Ich würde allerdings die von Euch ins Auge gefaßte Asphaltierung nicht unbedingt unter diesem Gesichtspunkt sehen. Es geht ja an sich nicht um Substanzerhaltung, sondern um Wertverbesserung. Dann aber ist nur § 745 BGB einschlägig, was bedeutet, Ihr die Zustimmung Eures Teilhabers nur nach billigem Ermessen verlangen könnt.
Letztendlich ist das eine Tatfrage, bei der alle Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind. Anfangen muß man damit, ob der Kiesweg wirklich so schwer zu befahren ist, muß weiter prüfen, was bei Euch in der Gegend ortsüblich ist und darf die Kosten nicht vergessen.
Was Ihr machen könnt? Verklagt Euren Nachbarn auf Zustimmung und hofft, dass der Richter die Sache so sieht wie Ihr.
Wenn der Nachbar nicht asphaltieren, dann gibt es 3 Möglichkeiten:
- Nichtstun und leiden
2.Pistole ziehen
3.Klagen
Letztere Möglichkeit wäre rechtsstaatlich einzig empfehlenswerte zur Beseitigung des störenden Zustands. Und das nachbarliche Zusammenleben? Ehrlich gesagt, es gibt Nachbarn, mit denen möchte ich garnicht zusammenleben...
Vom Sachverhalt her frage ich mich ohnehin, wie man einen Kiesweg von Schnee räumen kann ohne den Kies wegzuräumen. Aber, dass ist eine andere Frage..
Instandhaltung ist nicht die winterliche Reinigung.
Ich hätte als Lösungsvorschlag: Den Nachbarn voll am winterlichen Geschehen teilhaben lassen, indem nur ein Fussweg zum eigenen Haus geräumt wird. Dein Auto muss halt einige Tage an der Straße stehenbleiben, bis der Nachbar auch den Winter bemerkt hat:-))
Diese Erkenntnis hat der Nachbar noch nicht gewonnen. Der Nachbar wird ja durch das permanente Freiräumen im Winter durch den Fragesteller TomKi nicht wirklich an die Notwendigkeiten und Gemeinsamkeiten des Nachbarschaftslebens herangeführt.
Dies wäre allenfalls der Ausweg und möglicherweise Scheideweg. Daher ist dies nicht zu empfehlen.