Verjährung einer eingetragenen Grundschuld im Grundbuch?

4 Antworten

Der Anspruch auf den Grundschuldbetrag verjährt nicht (§ 902 Abs. 1 S. 1 BGB).

Dagegen unterliegen die Ansprüche auf die Grundschuldzinsen der Verjährung (§ 902 Abs. 1 Satz 2 BGB).

Der Rückgenwährungsanspruch des Sicherungsgebers verjährt in 10 Jahren (§ 196 BGB).

Sobald nach endgültigem Wegfall des Sicherungszwecks (z.B. vollst.Tilgung des Darlehens) dem Eigentümer eine dauerhafte Einrede gegen die Grundschuld zusteht, kann dieser den Verzicht auf die Grundschuld verlangen. Dieser gesetzliche Anspruch aus dem dinglichen Recht verjährt nicht.

Empfehlung:

Vorweg nochmals intensiv prüfen, ob Darlehensunterlagen, Quittungen, Forderungs-verzichtserklärung etc. existieren. Weigert sich der Darlehensgeber trotz Tilgungs-/Verzichtsnachweis weiterhin, Fachanwalt (nicht Notar) beauftragen.


Fragensteller99 
Beitragsersteller
 23.02.2020, 11:34

Vielen Dank für diese Antwort - genau so eine Antwort habe ich mir vorgestellt.

Könntest du mir den §196 BGB etwas erläutern?!

Geht es dabei um die Begleichung der Schulden, sodass der Anspruch auf die Schulden nach 10 Jahren verjährt?

Es ist so, das leider die Banken ihre Kontoauszüge auch nur zehn Jahre speichern und eine Beschaffung dieser Beweise nicht mehr möglich ist.

Welchen Fachanwalt sollte man kontaktieren: Bankenrecht, Erbrecht.....?

Franzl0503  23.02.2020, 13:49
@Fragensteller99

Zum Thema "Rückgewährsanspruch" findest du bei google über 21 000 Einträge.

Der Anwalt sollte im Grundbuchrecht beheimatet sein. Er wird dich als erstes nach Belegen über die Darlehens-Tilgung (Quittung, Zeugen, Erledigungsvermerk auf dem Darlehensvertrag usw.) fragen.

Oftmals wird nach Tilgung der Forderung die Bereinigung des Grundbuchs vernachlässigt. Später sind dann kostspielige, zeitfressende und stressige Aktionen erforderlich bis die Löschung der Sicherungsgrundschuld endlich vollzogen ist.

Wenn die Geldgeber verstorben sind, geht die Forderung auf die Erben über. Wenn du die Löschurkunden haben möchtest bleibt dir nur der Weg zum Notar. Der Notar schaut im Grundbuch und wenn die Schuld beglichen ist beantragt er die Löschurkunde.
Sollte der Betrag noch nicht beglichen sein, werden Sie auch die Löschurkunden nicht bekommen. Es sei denn die Erben schenken ihnen das Geld. Wovon man aber nicht ausgehen kann. Da bleibt nur eins den Betrag der offen ist zu begleichen oder weiterhin die vereinbarten raten weiter zu zahlen.
Sollte sich hier eine Person melden mit der Behauptung das es keine Notare oder Ähnliches gibt und man kann das so alles eben neben bei erledigen, beachten sie die einfach nicht. Das ist das beste. Sie ist sonst nicht Dumm sie hat auch Ahnung aber manchmal setzt da etwas aus und bums geht es wieder los. Naja egal.

Solange die Schulden bei den Erben nicht beglichen werden, gibt es auch keine Löschung.


Fragensteller99 
Beitragsersteller
 22.02.2020, 23:36

Gibt’s von anderen Mitgliedern noch hilfreichere Antworten?

correcta  22.02.2020, 23:37
@Fragensteller99

Das ist doch logisch? Was erwartest du denn? Wieso steht es wohl als Grundschuld drin? Das hat schon seinen Sinn.

Gerd0308  23.02.2020, 14:40
@Fragensteller99

Wenn du die Schuld nachweisbar beglichen hast, können sich die Erben nicht mehr weigern.Gehe mit deinen Unterlagen zum Notar und nur zum Notar lege deine Unterlagen vor und sage du möchtest die Löschung beantragen da die Schuld beglichen ist. Der Notar schaut sich alles an, wenn alles stimmt wird er die Löschungsurkunden von den Erben einfordern. Sollten diese sich weigern trotz der Belege die beweisen das die Schuld beglichen ist, wird er weitere Schritte vornehmen die die Erben zwingen die Löschurkunden heraus zugeben. Aber die bekommst Du nur wenn du 100% tig beweisen kannst das die Schuld beglichen ist. Du hast doch sicherlich Belege dafür oder. Sollte aber nur einenFehlen, wirst Du arge Schwierigkeiten haben zu beweisen das du es komplett zurückgezahlt hast.
Naja wenn du sagst es ist bezahlt wirst Du auch die Belege dafür haben. Dann macht der Notar alles weitere. Dann brauchst Du Dir keine Gedanken mehr zu machen. Irgendwann bekommst Du Post vom Notar das die Urkunden da sind und er nun alles weitere veranlassen wird.
Hoffe es verständlich genug geschrieben zu haben.

Wende Dich an die Erben.


Fragensteller99 
Beitragsersteller
 22.02.2020, 22:06

Was passiert, wenn die Erben die Löschung nicht bewilligen?

Fragensteller99 
Beitragsersteller
 22.02.2020, 22:51
@correct

Das ist dann aber nicht Sinn des Ganzen, denn die Schuld soll ja gelöscht werden.

correct  22.02.2020, 23:19
@Fragensteller99

Doch, das ist der Sinn.

Erst wenn die Schuld beglichen ist, gibt es die Löschung.

Fragensteller99 
Beitragsersteller
 23.02.2020, 00:21
@correct

Richtig, die Schuld wurde getilgt und soll gelöscht werden.

Wie: Was denn nun?!

correct  23.02.2020, 00:32
@Fragensteller99

Deine Kommentare zu meinen Spassfragen zeigen, dass da wer nicht verstehen will.

Wenn Du einmal schreibst, die Schuld soll gelöscht werden, dann aber wieder sie ist gelöscht, dann verstehe, wer wolle.

Ich gehe zu Deinen Gunsten davon aus, dass die Schuld nicht mehr besteht. Die Erben verweigern die Löschung der Grundschuld. Dann gehst Du mit den Nachweisen zum Amtsgericht. Was ist daran so schwierig?

Fragensteller99 
Beitragsersteller
 23.02.2020, 07:45
@correct

...wer hat das denn geschrieben?!

Wenn Du einmal schreibst, die Schuld soll gelöscht werden, dann aber wieder sie ist gelöscht, dann verstehe, wer wolle.‘