Warum muss ich als Erbin eine Auflassungsvormerkung aus 2009 im Grundbuch löschen lassen,wenn der Verkauf 2011endgültig abgeschlossen war?

2 Antworten

Beide Rechte sind zu Gunsten Deiner Mutter eingetragen worden.

Du bist Erbin nach Deiner Mutter. Damit stehen diese Sicherungsrechte Dir zu. Nur Du kannst daher die Löschung bewilligen. Dazu bist Du auch verpflichtet da der Absicherungsgrund zweifelsohne nicht mehr besteht.


RoRoPa 
Beitragsersteller
 02.03.2019, 16:19

Ich verstehe nur nicht,warum diese Eintragungen nicht durch die Änderung des Grundbuches auf den neuen Besitzer nicht automatisch gelöscht worden sind.

Privatier59  02.03.2019, 16:35
@RoRoPa

Ohne Löschungsbewilligung geht das nicht. Automatisch kann deshalb nicht funktionieren.

RoRoPa 
Beitragsersteller
 02.03.2019, 17:03
@Privatier59

Dann hat der neue Besitzer es 2011 versäumt,die Löschungsbewilligung von meiner Mutter zu erhalten.

Privatier59  02.03.2019, 17:44
@RoRoPa

Ohne Zweifel und zu verstehen ist das nicht. Allerdings wären die Kosten ja auch in 2011 angefallen.

Automatisch? Dann musst du uns schlüssig erklären, woher der Rechtspfleger des Grundbuchamts (für die Löschung zuständig) zuverlässig wissen müsste, dass alle Kaufpreisraten gezahlt wurden und der Veräusserin (bzw. dem Erbe) Rechte aus der Sicherungshypothek nicht mehr zuzustehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung