Austrag aus Grundbuch nach Scheidung?
Ich habe mit meiner damaligen Frau ein Haus gekauft und sie steht als Miteigentümer -in im Grundbuch. Nach der Scheidung wurde richterlich festgelegt, daß ich meiner Exfrau die Hälfte des Wertes vom Haus ausbezahle. Die Auszahlung erfolgte im gegenseitigem Einverständnis , in Raten. Im Oktober 2021 zahle ich die letzte Rate. Nun möchte ich meine geschiedene Frau aus dem Grundbuch austragen lassen,weil ja nach der Auzahlung das Haus mir gehört. Wo bzw. wie kann ich die Austragung beantragen?
2 Antworten
Hallo Dete,
wenn du alle Nachweise zur Auszahlung deiner Ex-Frau im Rahmen des Zugewinnausgleichs parat hast, kannst du die Austragung beim Grundbuchamt beantragen.
Dieses befindet sich für den dich betreffenden Bezirk möglicherweise beim Amtsgericht. In jedem Fall sollte das unproblematisch möglich sein.
Es gibt zum Teil Antragsmuster, die du ausfüllen kannst. Möglicherweise gibt es allerdings die Voraussetzung, dass du die Austragung über einen Notar beantragst.
In dem ihr Euch gemeinschaftlich einen Notar sucht und mit dessen Hilfe die Grundbuchkorrektur beantragt.