Hallo zusammen,

kann man eine Eintragung im Grundbuch (persönliches Wohnrecht) löschen lassen, ohne eine Sterbeurkunde von demjenigen vorzulegen?

Hintergrund ist der, dass derjenige schon über 80 Jahre tot ist, und sich nirgendwo (sämtlichen Verwaltungen, Kirchen etc.) eine Sterbeurkunde finden lässt.

Gibt es hier noch andere Wege die man in Betracht ziehen könnte? Gibt es evtl. auch Ausnahmen hiervon?

Einfach drin stehen lassen, funktioniert auch nicht.

LG