Vorkaufsrecht im Grundbuch?
Firma X hat ein Vorkaufsrecht auf die Immobilie, die wir erworben haben. Hier wurde auf die Asübung des Rechts verzichtet. Das Vorkaufsrecht bleibt jedoch im GB bestehen.
Bank hat Darlehen zugestimmt jedoch im Nachgang das Vorkaufsrecht entdeckt, obwohl der Kaufvertragsentwurf vorlag. Nach Grundschuldbestellung fordert Bank von Firma X eine Erklaerung über ihren Ramgrücktritt nach Bank. Firma X möchte keine erklaerung unterzeichnen. Bank möchte nun nicht auszahlen und droht dem Darlehensnehmer wegen Nichtabnahme mit Vorfaelligkeitszinsen.
Was für Chancen haben hier die Darlehensnehmer. Bank sagt erst zu alles wird abgewickelt und erst nach 3 Monaten wollen die ein Dokument von einer 3. Person, welche dieses nicht unterzeichnet
1 Antwort
Ocean
Empfehlung: Verweigert der Vorkaufsberechtigte weiterhin den Rangrücktritt, sollte versucht werden, das Darlehensgeschäft mit einer Erklärung über den Höchstbetrag des Wertersatz (i.d.R. von 2 - 3 % des Verkehrswerts der Immobilie) zu retten.
Dies klappt allerdings dann nicht, wenn das Objekt wertausschöpfend (mit sog. Schornsteinhypotheken) belastet ist.
Die Bank dürfte m. E. aus dem Schneider sein, da sie die Erststelligkeit zur Auflage gemacht hat - und für die Erststelligkeit der Grundschuld, auch ohne vor- oder gleich-rangige Rechte in Abteilung II des Grundbuchs, hat der Darlehnsnehmer zu sorgen.
hier gibt es 2 Finanzierer. Die Hausbank und die Labo. Die Grundschuld wurde entsprechend des Entwurfs der Labo bestellt. Die Labo will dass Firma X welche in Abteilung II steht nach ihr in Abteilung III geht.