Ehepartner ins Grundbuch; welche Kosten?
Ich habe vor 17 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft und vor 15 Jahren geheiratet.
Ich überlege nun, meine Frau mit ins Grundbuch eintragen zu lassen.
Ich habe es so verstanden, dass Notar- und Grundbuchkosten etwa 1,5% betragen. Unklar ist mir noch, wird der Betrag vom damaligen Kaufpreis oder vom aktuellen Wert der Wohnung (sie hat erheblich an Wert gewonnen) berechnet?
Außerdem, da die halbe Wohnung übertragen werden soll, Wird als Basis der Gesamtwert der Wohnung oder der halbe Wert der Wohnung als Basis genommen?
3 Antworten
Die Notargebühren sind nur ein Minimaler Bruchteil des Immobilienwertes.
Jedoch sollten ausser Liebe noch andere sinnvolle Gründe vorhanden sein um jemanden ins Grundbuch eintragen zu lassen. Hat Deine Frau sich an der Finanzierung der Wohnung direkt oder indirekt irgendwie beteiligt, ist die Frage...
Im Grundbuch eintragen, heißt das Schenken ?
Als Basis für die Gebühren wird der halbe , aktuelle Wert der Wohnung genommen.
Aus welchem Grund willst du das tun?
Ich sehe den Sinn nicht dahinter.
Du kannst du ein Testament machen, in dem du sie als Alleinerbin einsetzt. Das würde doch reichen, um deine Frau abzusichern.