Beide Ehepartner sind im Grundbuch eingetragen, was passiert, wenn der Ehemann verstirbt?
Hallo,
mein Mann und ich haben ein eigenes Haus und stehen beide im Grundbuch.
Wenn mein Mann nun verstirbt, haben die Angehörigen Anspruch auf das Haus? Mit den Angehörige meine ich nicht unser Kind, sondern seine Familie. Eltern, Schwester und Bruder von ihm. Erben sie etwas, oder muss ich sie auszahlen?
Vielem Dank im vorraus.
Leah
2 Antworten
Schlicht und ergreifend ..... soweit einer von Euch beiden verstirbt, so erben ( wenn kein anderslautendes Testament vorliegt / Gütergemeinschaft vorausgesetzt ) der verbleibende Partner und das gemeinsame Kind zu gleichen Teilen. Andere Verwandte haben da keine erbrechtlichen Ansprüche.
Vielen Dank für die Antwort, das hilft mir schon sehr weiter :)
Wenn es kein Testament gibt erben du und euer Kind.