Beide Ehepartner sind im Grundbuch eingetragen, was passiert, wenn der Ehemann verstirbt?

2 Antworten

Schlicht und ergreifend ..... soweit einer von Euch beiden verstirbt, so erben ( wenn kein anderslautendes Testament vorliegt / Gütergemeinschaft vorausgesetzt ) der verbleibende Partner und das gemeinsame Kind zu gleichen Teilen. Andere Verwandte haben da keine erbrechtlichen Ansprüche.

Wenn es kein Testament gibt erben du und euer Kind.