Altes Fahrtrecht löschen lassen?
Auf meinem Grundstück ist seit 1959 eine Zufahrt für das damals dahinter liegende Grundstück eingetragen. Wenige Jahre danach wurde das dahinter liegende Grundstück über eine neue Strasse erschlossen, so dass die Zufahrt über mein Grundstück nicht mehr nötig war. Er hat von seiner Strasse aus Garage, Parkplätze und Weg zum Haus. Ich möchte mein Grundstück verkaufen, der andere Besitzer will nun die alte Zufahrt wieder nutzen, die praktisch gar nicht gibt. Seit der Erschließung seines Grundstücks ist dort nur Wiese. Kann ich das Zufahrtsrecht ohne seine Zustimmung loswerden? Die Notwendigkeit ist weggefallen. Vielen Dank!
2 Antworten
Ohne seine Zustimmung sehe ich da wenig Hoffnung. Der begünstigte einer Dienstbarkeit muss der Löschung zustimmen, am besten vielleicht mal von einem Anwalt/Notar beraten lassen
Schau hier:
"Ist die Grunddiestbarkeit damit entfallen, können Sie direkt gegenüber dem Eigentümer des herrschenden Grundstückes die Zustimmung zur Löschung der Grunddienstbarkeit verlangen. DIeser Anspruch ist in einem zivilrechtlichen Verfahren geltend zu machen. Einem entsprechenden Anspruch lag z.B. eine recht aktuelle Entscheidung des OLG Nürnberg, Az.: 2 U 50/11 zugrunde, in dem sich das Gericht ausführlich mit der Frage des endgültigen Wegfalls des Vorteils befasste.
Neben diesem privaten Anspruch kann das Grundbuchtamt auch eine Amtslöschung vornehmen. Die Vorschriften hierzu befinden sich insbesondere in den §§ 84 ff. GBO. Ein Beispiel für eine solche Löschung finden Sie bei dem Urteil OLG München vom 28.10.11 (Az.: 34 Wx 19/11), welches Sie im Internet freizugänglich einsehen können."
"Die Grunddienstbarkeit wurde nachträglich nichtig und war daher wegen unzulässigem Inhalt zu löschen."
So würde ich vorgehen. Viel Erfolg.