Gekauftes Haus vor Eigentumsumschreibung im Grundbuch weiterverkaufen, gibt es da Probleme oder Besonderes zu beachten?
2 Antworten
Natürlich geht das.
Allerdings ist zwingend eine Abwicklung über Notaranderkonto, denn es muss ja die Zahlung des Käufers an den ursprünglichen Käufer gewährleistet sein.
Am besten macht man es bei dem Notar, der auch den ersten Vertrag beurkundet hat.
Der kann das dann entsprechend in den zweiten Kaufvertrag aufnehmen.
Würdest du wem etwas abkaufen, das dem gar nicht gehört? Der verbriefende Notar schaut sich das Grundbuch an und wird feststellen, dass da wer als Verkäufer auftritt, dem das Grundstück nicht gehört.
Es geht also nicht.
Wenn es schon für den Verkäufer aufgelassen ist und der den Kaufpreis gezahlt hat, kann man die Eigentumsumschreibung zur Fälligkeitsvoraussetzung machen. Dann ist es kein Problem mehr.
Nach Auflassung und nachgewiesener Kaufpreiszahlung sieht es anders aus.
Eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch für den Käufer ist ja meist Standard. Allerdings brauchen die Grundbuchämter eben oft sehr lange, bis dann der neue Eigentümer eingetragen wird. Daher die Fragestellung.