ich stehe allein im Grundbuch? Meine Ehe ist gescheitert und nun : kann ich meinen Mann aus dem Haus schmeißen?
6 Antworten
Es währe auch zu erörtern, ob das Haus schon vor der Ehe dein Besitz war oder währenddessen angeschafft wurde. Da gibt es dann noch die Punkte wie Zugewinngemeinschaft und Ausgleich und co. Ggf Baukredite zur Erhaltung des Hauses und auf wen sie laufen.
Es zieht der aus, der weniger Soziale Verpflichtungen hat. Ggf muß dann eine Vereinbarung über eine Mietzahlung erfolgen, wenn dem anderen die Immobilie gehört.
Wenn Kinder vorhanden sind ist das einfach, der bei dem die Kinder bleiben, bleibt in der Wohnung/Haus.
Wenn also nicht einer von euch beiden freiwillig das Haus verlässt, dann wird ein Gericht entscheiden müssen.
Theoretisch ja
Ihr Mann könnte sich zumindest kurzfristig schützen indem sein Anwalt beim Amtsgericht eine sogenannte schutzschrift hinterlegt...Ich musste vor 20jahren ca 350 euronen dafür bezahlen...
Niemand weiß was ihr Mann macht ode4 machen will
Sie sollten das mit ihrem Anwalt besprechen
Schutzschriften sind vorbeugende Verteidigungsschriftsätze gegen erwartete Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ziel ist, dass eine einstweilige Verfügung vom Gericht nicht oder zumindest erst nach mündlicher Verhandlung erlassen wird.
Die Frage ist schneller gestellt als beantwortet:
Das Gesetz sieht vor, dass die Ehewohnung einem der getrennt lebenden Ehegatte ganz oder teilweise zugeordnet werden kann.
Das gilt selbst dann, wenn der andere Ehegatte Alleineigentümer ist.
Wir kennen keinerlei Details in diesem Fall, z.B. die baulichen Verhältnisse des Hauses und über das persönliche Verhältnis der Ehegatten.
Bleibt also nur der Rat, einen im Familienrecht versierten Rechtsanwalt aufzusuchen.
Da man für eine Ehescheidung in Deutschland eh zwingend einen Anwalt benötigt, solltest Du diesen fragen.
Welchen Status hat Eure Ehe?
Scheidung eingereicht?
Scheidungsfolgesachen geregelt?
Scheidung durchgeführt?
Auf jeden Fallkannst Du ihn auffordern auszuziehen, aber wie bei einer Kündigung ist eine Frist zu gewähren.