Eigentümer nicht im Grundbuch eingetragen und wohnt in neuer Wohnung? Zahlt aber seine Kaufpreise nicht. Was kann ich machen? Er schiebt hier Mängel vor?
5 Antworten
Werner
deine Frage kommt wie gerufen. Lies den Bericht im Spiegel Nr. 7 vom 11.02.2023 mit dem Thema "Keine Sorge, du bekommst dein Geld".
Es geht um die fatalen Folgen des Mitbesitzes am verkauften Objekt durch den Käufer ohne Zahlung des Kaufpreises.
Wie ist es zur Übergabe der Wohnung ohne Zahlung des Kaufpreises gekommen?
Was steht im Kaufvertrag über die Zahlung des Kaufpreises?
Beauftrage dringend einen Anwalt, ohne Rechtsbeistand kommst Du aus der Situation nicht mehr raus.
"Was kann ich machen?"
Da hier niemand weiß, wie Deine Gedanken vor dem Verfassen Deines Textes lauteten:
Erst mal bitte den Sachverhalt vvvv, also
- Von vorn
- vollständig
- verständlich
schildern.
Bisher hast Du nur das Feld für die Überschrift genutzt, das ist beschränkt. Nutze also auch das Feld für die eigentliche Fragestellung, da passt sehr viel mehr Text rein.
Nur mal vorab: Wer nicht im Grundbuch eingetragen ist, ist auch nicht Eigentümer, der erste Satz ergibt also schon keinen Sinn.
Auf die Idee, einen Rechtsanwalt zu beauftragen bist Du anscheinend noch nicht gekommen. Daher wäre das mein Vorschlag.
Kauderwelsch, den niemand versteht!!