Aufteilung der Kosten bei Patchworkfamilien?

Wie würdet ihr heran gehen.

Ich habe meine Frau vor 3 Jahren kennengelernt und vor zwei Jahren haben wir geheiratet. Ich habe einen Sohn und eine Tochter aus erster Ehe, für den Sohn zahle ich mtl. 400 EUR Unterhalt. Darüber hinaus hatte ich vor der Ehe ein Haus angeschafft, für das normalerweise 2.000,00 EUR Kosten mtl. anfallen, mit der Gaskrise sind es jetzt 3.000,00 EUR.

Ich habe aus meiner Tätigkeit 5.000,00 EUR Netto. Meine Frau hat 4.500,00 EUR Netto zzgl. Kindergeld für ihre 13 jährige Tochter und erhält 325,00 EUR Unterhalt. Darüber hinaus kann meine Frau aus freiberuflicher Tätigkeit zwischen 10.000,00 und 20.000,00 EUR verdienen. Nach Abzug der Krankenversicherung für meine Frau bleiben ihr noch 4.000 EUR plus Unterhalt plus Kindergeld, also 4.500,00 EUR. Meine Frau zahlt zu 90% die Lebensmittel, sie ist nicht gerade sparsam, in Höhe von 1.200,00-1.400,00 EUR im Monat. Zu den Hauskosten kann Sie nichts dazu geben, weil der Rest für Ihr Auto und Versicherungen und zum leben drauf gehen. Meine Frau hat ihren Dispo trotzdem mit 20.000,00 EUR ausgereizt. Nun möchte sie von mir die halbe Haushälfte (Wert zwischen 450.000,00 und 730.000,00) überschrieben bekommen. Restschulden sind noch in Höhe von 220.000,00 EUR auf dem Hausgrundstück.

Ich fühle mich benutzt, es gibt immer Streit wegen des Geldes. In den zwei Jahren zuvor habe ich ihr Konto mit 2*20.000 EUR ausgeglichen, was ich nicht mehr einsehe. Größere Urlaube und Investitionen bezahle ich. Wir hatten ein gemeinsames Konto angelegt. Ich habe 2 Jahre darauf mein Gehalt überwiesen, von dem auch ein Teil ihrer Versicherungsbeiträge herunter gehen. Meine Frau hat sporadisch darauf eingezahlt. Die Tochter hat für sich einen Bereich von ca. 100 qm mit Bad, wir leben auf 110 qm und darüber hinaus hat meine Frau noch ein Büro mit Wintergarten in der Größe von insgesamt 35qm. Ich empfinde die Situation unheimlich und komme mir langsam blöd vor.

Euch einen schönen Tag und über Anregungen würde ich mich freuen.

Tatitus

Hauskauf, lebensunterhalt, Ehegatten-Unterhalt
Hauskauf, Schlüsselübergabe verzögert sich?

Hallo,

unser Termin beim Notar war am 19.7.22 dort hat die jetzige Eigentümerin erfahren, dass eine Restsumme von 150€ aus einer alten Grundschuldlast ausgeglichen werden muss, bevor die Löschung beantragt werden kann. Sie wurde zwei mal vom Notar angeschrieben, reagierte zunächst aber nicht auf die Rechnung und war dann für 4 Wochen im Urlaub. Insgesamt 6 Wochen später wurde die offene Summe erst von ihr ausgeglichen und somit konnte die Löschung beantragt werden. Nun ist jedoch die Rechtspflegerin für drei Wochen im Urlaub und die Vertretung kann diesen Fall nicht bearbeiten denn es fehlen Unterlagen zum Haus die wahrscheinlich während des Krieges abhanden gekommen ist. Die Rechtspflegerin selber würde die Löschung ohne diese Unterlagen bearbeiten, die Vertretung allerdings nicht. Deswegen wurde die Löschung erst mal auf Frist gelegt so sagte der Notar. Laut Notarvertrag sollte spätestens zum 15.09.22 das Haus geräumt worden sein. Logischerweise kann die Fälligkeitsmitteilung nicht ausgestellt werden und wir bekommen die Schlüssel zum Haus nicht. Der Notar hat uns mit einer Vertragsänderung vorgeschlagen 5.000€ vom Kaufpreis zu zahlen damit die Schlüsselübergabe erfolgen kann, dem stimmen wir natürlich zu. Die jetzige Eigentümerin allerdings nicht.
Wir müssen zum 01.10. ausziehen und wir wissen einfach nicht was wir tun könnten. Ich verstehe auch den Satz aus dem Notarvertrag nicht, dass wenn das Haus zum 15.09. nicht GERÄUMT ist, wir einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Räumung hat aber nichts mit der Schlüsselübergabe zu tun oder?

Hauskauf, Schadensersatzanspruch
Hauskauf, unterschiedliches Eigenkapital, unverheiratet, Erfahrungen?

Hallo,

ich hätte ein paar allgemeine Fragen zu folgendem Fall:

Frau S und Herr M sind nicht verheiratet und kaufen gemeinsam ein Haus. Beide stehen im Grundbuch. Frau S bringt als Eigenkapital ca 60.000 EUR (von den Eltern) sowie 5.000 EUR selbst mit. Herr M bringt als EK 10.000 EUR mit.

Das besagte Haus muss aber noch renoviert werden. Herr M kann alles über die Firma laufen lassen, in der er arbeitet. Der Umbau würde sich auch auf ca 50-60.000EUR belaufen. Also eigentlich 50/50.

Herr M möchte aber jetzt von Frau S das sie die Hälfte von den ca 60.000 EUR Umbaukosten übernimmt. Sprich nochmal 30.000 EUR. Frau S würde ja dann theoretisch 95.000EUR (60.000+5.000+30.000) in das Haus mit einbringen und Herr M nur 40.000EUR (10.000+30.000).

Frau S müsste ja dann theoretisch noch zusätzlich zur Kreditsumme im Monat die 30.000 des Partners "abzahlen". Herr M sagt natürlich, das was geht wird abbezahlt, es werden keine konkreten Summen gefordert wie zB jeden Monat noch zusätzlich 300EUR bis die 30.0000EUR erreicht sind.Hallo,

ich hätte ein paar allgemeine Fragen zu folgendem Fall:

Frau S und Herr M sind nicht verheiratet und kaufen gemeinsam ein Haus. Beide stehen zu 50% Grundbuch. Frau S bringt als Eigenkapital ca 60.000 EUR (von den Eltern) sowie 5.000 EUR selbst mit. Herr M bringt als EK 10.000 EUR mit.

Das besagte Haus muss aber noch renoviert werden. Herr M arbeitet bei einer Firma, über die man eigentlich alles machen lassen kann. Boden, Türen etc. Der besagte Umbau würde sich auch auf ca 60.000 EUR belaufen.

Herr M möchte aber jetzt von Frau S das sie die Hälfte von den ca 60.000 EUR Umbaukosten übernimmt. Die Firma von M "streckt" quasi Material sowie Umbaumaßnahmen vor und diese werden von Provisionen Herrn Ms bezahlt. Frau S würde ja dann theoretisch 95.000EUR (60.000+5.000+30.000) in das Haus mit einbringen und Herr M nur 40.000EUR (10.000+30.000).

Frau S müsste ja dann theoretisch noch zusätzlich zur Kreditsumme im Monat die 30.000 des Partners "abzahlen". Herr M "verlangt" keine genauen Zahlen von Frau S, sprich jetzt nicht noch zusätzlich 300EUR + Kreditsumme im Monat.

Frau S verdient nicht wesentlich weniger als Herr M, aber hat nicht die Chance wie Herr M ca 7-8.000EUR pro Jahr Provision zusätzlich zum Gehalt zu bekommen.

Eltern von Frau S wollen von Herrn M auch nicht die Hälfte der 60.000 EUR EK. Denn theoretisch würde sich ja Eigenkapital und Arbeitsleistungen ausgleichen.

Wie habt ihr ungleiches Eigenkapital geregelt? Gibt es Tipps hierbei etwas zu beachten? Arbeitsleistung zählt doch eigentlich auch so viel wie "Geld". Bei einem Hauskauf/Umbau zählt doch eigentlich auch, jeder gibt was er kann.

Danke für hilfreiche Antworten.

P.S. Über sämtliche Verträge, (Partnerschaftsvertrag, Erbvertrag, Trennung+Todesfall) ist gesprochen worden und alles festgehalten worden.

P.P.S Herrn M und Frau S wollen in Zukunft auch heiraten sowie Kinder.

Eigenkapital, Hauskauf
Eltern kaufen Grundstück, Kind baut Haus -> Grunderwerbssteuer?

Hallo miteinander,

es liegt folgende Situation vor:

Ein privater Grundstücksbesitzer verkauft ein Baugrundstück. Er hat für die Vermarktung einen Immobilienmakler beauftragt. Der Makler hat ein eigenes Maklerbüro, arbeitet aber auch gleichzeitig auch als "selbstständiger Vermittlungsvertreter" für eine Hausbaufirma, die schlüsselfertige Häuser baut. Der Makler hat als Voraussetzung für den Grundstückskauf die Verpflichtung auferlegt, dass man mit der bestimmten Hausbaufirma bauen muss. Der Makler meint, dass in der Konstellation nur Grunderwerbssteuer aufs Grundstück, aber nicht aufs Haus, anfällt, weil man erst nur einen Planungsvertrag mit der Hausbaufirma abschließt (mit Rücktrittsrecht, falls kein Grundstück gefunden wird), man dann das Grundstück von privat kauft und nach dem Kauf dann den richtigen Werksvertrag mit der Haubaufirma abschließt.

Ich bin mir nach eigenen Recherchen trotzdem unsicher, ob die Grunderwerbssteuer nicht doch auch aufs Haus anfällt, weil es doch eine offensichtliche Verbindung zwischen privatem Grundstücksverkäufer, Makler und Hausbaufirma gibt.

Daher nun meine Fragen:

1) Wie würdet ihr das sehen? Gibt es da die Verbindung zwischen den beiden Einzelverträgen; liegt eventuell sogar ein verdecktes Bauträgermodell vor?

2) Könnte man das ganze umgehen, wenn die Eltern das Grundstück von privat kaufen (und dann natürlich zwischen Eltern und Kind alles richtig privat geregelt würde)? Die Hausbaufirma bräuchte nur einen 2-Zeiler von den Eltern und dann wäre das für die ok. Nach dem Bau und wenn einige Zeit verstrichen ist, würde man dann eine Schenkung vornehmen.

3) Könnte ein Notar in dem Falle richtige Auskünfte geben (um nicht beim Finanzamt anrufen zu müssen und "schlafende Hunde zu wecken"...)?

4) Für den Grundstückskauf müsste kein Kredit aufgenommen werden; nur für das Haus müsste ein Kredit aufgenommen werden. Geht das dann überhaupt, oder würde das Haus dann auch den Eltern gehören, weil man ja auf "fremdem" Grund bauen würde?

Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe.

Erbe, Finanzamt, Grundstück, Hauskauf, Immobilien, schenkung, Steuern, Bauträger
Haus zur Hälfte mit Nießbrauch belegt, weitere Finanzierung schwierig?

Hallo,

Ich habe vor ca. 7 Jahren die Haushälfte von meinem Vater gekauft.
Das Haus besitzt 4 Parteien sprich 4 Wohnungen mit 2 Garagen Garten, Hof und großen Abstellraum über der Garage. Bis vor kurzem gehörte uns das Haus 50/50 also 2 Wohnungen mir (meine Wohnung und eine Mietwohnung) und Ihm 2 Wohnungen (seine Wohnung und eine Mietwohnung). Sein Teil ist fast abbezahlt, auf meinen Teil laufen ca. noch 90T€ jetzt hat er vor kurzem eine Schenkung des gesamten Hauses samt Gehöf gemacht, und hat sich auf seine Wohnung und seine Mietwohnung einen Nießbrauch einschreiben lassen. Da mein Vertrag mit der Bank mich 2020 rauslässt, habe ich einen neuen abschließen wollen, um dem alten Finanzgeber zu entkommen. Der Neue stellte sich jetzt aber quer, und meint, dass aufgrund des Nießbrauchrechts eine Finanzierung nicht möglich wäre, mein Vater müsste an 2. Stelle treten, dies tut er jedoch nachvollziehbar nicht, da er bei einer Insolvenz/Scheidung etc. alles verlieren würde, was er sich Jahre lang erarbeitet hat. Aber wäre alles geblieben wie gehabt (50/50 Besitz) hätte ich eine Finanzierung doch auch erhalten! Kann man eine Schenkung rückgängig machen? 90.000 € ist doch nicht viel Geld für eine riesen Haushälfte. Liegt das an der finanzierenden Bank, soll ich noch eine andere anfragen? Wer hat mit dieser speziellen Konstellation Erfahrung?

Ich danke euch vorab für eure Meinung

Finanzierung, Hauskauf, Nießbrauch, schenkung
Hausfinanzierung mit Partnerin trotz Restschuldbefreiung in der Schufa?

Hallo Community,

gerne möchte ich mit meiner Frau ein Neubau zur Eigennutzung vom Bauträger kaufen. Sie soll der Hauptdarlehensnehmer sein, ich als Ehegatte "nur" mit unterzeichnen und mit bezahlen. Also schon ein gemeinsames vorhaben.

Zusammen haben wir ca. 2900 Euro Nettoeinkommen aus unbefristeten Festanstellungen. Sie hat einen Privatkredit bei Ihrer Bank laufen, der mit der Hausfinanzierung mit abgelöst werden soll. Uns fehlt leider das Eigenkapital zur Finanzierung der Kaufnebenkosten für Notar und Grunderwerbssteuer.

Zuätzlicher Stolperstein ist, das ich seit Oktober in der Schufa den Eintrag "Restschuldbefreiung" für die nächsten 3 Jahre stehen habe. Was das genau bedeutet ist mir bewusst. Dennoch möchte ich gerne jetzt kaufen, da unser großer bereits in 2 Jahren in die Schule kommt und ich dann einfach ihm einen Schulwechsel ersparen möchte. Auch passt das Gesamtpaket des Hauses. Außerdem sind die Zinsen jetzt noch lukrativ, darf man den aktuellen Gerüchten Glauben, kann sich das bald ändern. Die Preise für Immobilien und Grundstücke steigen auch rapide an, so das ich keine 3 Jahre warten möchte. Aus der Familie kann keiner Helfen. Es bleibt nur der Weg, dass meine Frau der Hauptantragsteller wird.

Bei ersten Beratungsgesprächen wurde uns gesagt, dass eine Finanzierung mit unserer Wunschrate möglich ist. Jetzt hängt man sich an meinem negativen Schufaeintrag auf.

Ist eine Finanzierung für uns unter diesen Umständen möglich?

Ich hoffe auf hilfreiche Antworten. Moralisch kann ich Gläubiger und Banken vestehen, allerdings geht es hier um einen Hauskredit und nicht um einen simplen Produktkauf auf Raten oder Handy-Vertrag.

Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten

Baufinanzierung, Hauskauf, Immobilien, Insolvenz, Kredit, Privatinsolvenz, Restschuldbefreiung, Schulden
Wie kann ein Grundschuld gelöscht werden, die vor 50 Jahren bezahlt, aber nie gelöscht wurde und keine Erben zu finden sind?

Ich habe mein Haus verkauft (habe es vor 11 Jahren von meiner Tante geerbt) und nun stellt sich heraus, dass die damals eingetragene Grundschuld (17.000 DM, die der Verkäuferin (alte Frau) zu Absicherung der Zahlung ihres Altenheims dienen sollte, nie gelöscht wurde (Haus wurde 1965 gekauft und die Abzahlung war festgelegt wir 200 DM monatlich bis 1970). Ich weiss, dass meine Tante alles bezahlt hatte, denn sonst hätte die Dame sofort vollstreckt. Ich hatte nach ihrem Tod vor 11 Jahren auch noch einige Überweisungen gefunden (sie hatte in Kartons alles in einem feuchten Keller gelagert, nichts weggeworfen) leider fast nicht mehr leserlich und so verschimmelt, dass man nur mit Handschuhen und Mundschutz versuchen konnte, sehr wichtig Erscheinendes zu retten, wie z. B. Kaufvertrag des Hauses oder einen Plan, die sich in einer Hülle befanden, aber für Monate entlüftet werden mußten. Ich habe das Haus über einen Makler verkauft, der mich natürlich nicht im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht hat und uns beide Verkäufer und Käufer voll ins Messer hat laufen lassen. Ich war leider so unbedarft und habe angenommen, es wäre nur ein Formalität, den Eintrag zu löschen. Der Notar hat jetzt recherchiert und es sind keine Erben zu finden. Was ich eigentlich vorher schon angenommen hatte, den ich kann mich als Kind erinnern, dass es hieß, die alte Däme hätte niemanden und der Verkaufspreis und monatliche Zahlung sichere ihr Altenheim. Nun sagt der Notar, dass, wenn es denn unbedingt gelöscht werden sollte, ein Abwesenheitspfleger bestellt würde, der meist ein Anwalt sei und da weiß man nie!!!????. Ich habe hierzu im Internet schon Horrorstories gelesen. Wie z.B. worst case, es wird das Ganze als nicht bezahlt eingestuft und ich habe den Betrag von 17.000 DM eingetragen 1963 mit Zinsen und Zinseszinsen - an wen? - den Staat Bayern? zu zahlen und ich habe kein Geld und kein Haus mehr.!? Der Vorschlag ist hier, nachdem es keine Erben gibt und kein Hahn danach kräht, den Eintrag stehen lassen - sozusagen als einen Schönheitsfehler. Aber der Käufer wird sich da vielleicht nicht einverstanden erklären, zumal er später bei einem Verkauf wieder in der gleichen Situation ist? Muß ich jetzt zwischen Erschießen und Erhängen wählen oder gibt es da andere Möglichkeiten, die allen Teilen gerecht werden könnten, ohne dass einer alles verliert? Besten Danke im voraus.

Erbe, Erbschaft, Hauskauf, Immobilien, Recht
Hauskauf und Vermietung an Ehepartner?

Hallo, vorweg: wir haben nächste Woche einen Termin beim Steuerbüro aber uns interessiert jetzt schon die allgemeine Meinung bzw. unsere Chancen.

Wir möchte gerne ein Grundstück in der Nähe kaufen, auf dem ein kleines massives Häuschen steht. Dieses müsste saniert werden (Kosten ca. 20k), ist dann aber ganz normal bewohnbar (knapp 50qm).

Der Mann ist selbstständig und momentan als Untermieter in einem anderen Büro und die Frau arbeitet als Angestellte. Das Objekt würde alleine von der Frau gekauft werden (Käufer beim Notar), sie wäre also die Eigentümerin. Der Kredit würde nur auf den Mann laufen, da die Frau später evtl. noch selbst einen anderen Kredit aufnehmen möchte.

Der Mann würde jetzt gerne das kleine Häuschen als Gewerbeobjekt nutzen und sich dort sein Büro einrichten. Dazu würde zwischen den beiden Eheleuten ein klassischer Mietvertrag geschlossen werden mit ortsüblicher Miete inkl. aller Nebenkosten. Die Einnahmen aus der Vermietung würden bei der Frau bleiben und nicht am Monatsende wieder hin und hergeschoben werden.

Noch ein Hinweis: Bisher wurde die Steuererklärung gemeinsam gemacht, das könnte man aber wieder ändern, sofern das eine Rolle spielt.

Die konkrete Frage: Macht das Finanzamt bei sowas mit oder müsste man noch was ändern, damit es für die ok ist? Ziel ist es natürlich die Aufwendungen für das Objekt steuerlich geltend zu machen.

Vielen Dank schon mal für die Hinweise.

Geldanlage, Finanzamt, Hauskauf, Immobilien, Steuern, Steuern sparen, Wohnungskauf

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