Es geht um eine Immobilie,die zu Lebzeiten an die beiden Kinder verschenkt wurde, damit diese später nicht so viel Steuerbelastung haben. Ein Nießbrauchsrecht besteht - angenommen man zieht trotzdem in eine kleinere Wohnung und lässt sich dafür von den im Haus lebenden Kindern eine kleine Miete zahlen, macht es dann Sinn, den Nießbrauch löschen zu lassen? Oder hat man dann als Nießbrauchsnutzer evtl. doch noch nicht absehbare Nachteile?
Wann kann es Sinn machen, ein Nießbrauchrecht zu Lebzeiten zu löschen?
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