Grundschuldbestellung Notar Kostenrechnung Geschäftswert?
Hallo zusammen,
ich habe eine Immobilie für 95.000,00€ erworben. Ein Teil hiervon ist per Darlehen finanziert. Als Sicherung des Darlehens dient eine Grundschuldbestellung welche nach der Kaufvertragsunterzeichnung ebenfalls beim Notar beurkundet wurde. Die Höhe der Grundschuld beläuft sich auf 50.000,00€.
Nun habe ich die Kostenrechnung des Notariats für die Beurkundung der Grundschuld erhalten. Auf der Rechnung wird von einem Geschäftswert in Höhe von 95.000,00€ ausgegangen, also die Kaufpreishöhe.
Ist dies korrekt oder würde der Geschäftswert den Wert der Grundschuld, also 50.000,00€, betragen?
Anbei ein Auszug der Rechnung.
Vielen Dank für die Hilfe!
3 Antworten
M. E. hat der Notar den Geschäftswert der Grundschuld von 50 000 € mit dem Kaufpreis von 95 000 € verwechselt. Die Rechnungsdifferenz beträgt 144,59 €.
Die Einrichtung der Grundschuld über 50.000 EUR würde zwar das Darlehen, nicht jedoch das Risiko von Zinsen und Nebenkosten des Kreditgebers abdecken. Daher solltest Du mit einem höheren Betrag als dem Darlehensbetrag rechnen. Normalerweise benennt die Bank die Höhe der mindestens erforderlichen Grundschuld.
Der Einfachheit halber wird die Grundschuld daher (und zur Vermeidung weiterer, kostenpflichtiger notarieller Vereinbarungen später) über den Geschäftswert der Immobilie ausgestellt. Dies ermöglicht z.B. eine einfache Revalutierung zu einem späteren Zeitpunkt, indem nur der Sicherungsvertrag geändert wird.
Das Risiko der Bank ist auch geringer, wenn die Grundschuld zu 100% des Geschäftswerts besteht, denn damit ist das Darlehen mit hoher Wahrscheinlichkeit abgesichert. Zinsen werden auf diese Weise etwas günstiger, wenn die Besicherung eines Darlehens mit max. 80% bzw. max. 60% des Geschäftswerts erfolgt.
Der Nachteil für den Eigentümer des Grundstücks besteht darin, dass keine zweite, gleichrangige Grundschuld eingetragen werden kann, um ein anderes Schuldverhältnis zu besichern (z.B. ein weiteres Darlehen bei einer anderen Bank).
Ja, die Grundschuldbestellung dürfte sich nur auf die 50T beziehen, wenn die Grundschuld nur auf 50T lautet. Frag mal beim Notar nach!