Schonvermögen bei Eigenanteil in der Kurzzeitpflege?
Hallo,
eine Bekannte bezieht Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Sie war dieses Jahr 4 Wochen zur Kurzzeitpflege in einem Heim. Ist jetzt aber wieder zu Hause. Jetzt geht es noch um die Bezahlung des Eigenanteils für die KZP. Dieser beträgt knapp 1000,00 EUR. Gilt auch hier das Schonvermögen von 5000,00 EUR, bis der sie nichts selber bezahlen braucht?
Grüße