Abweichung Teilungserklärung und Grundbuch - wie vorgehen?
Ich habe Ende 2008 eine Eigentumswohnung erworben. Laut Grundbucheintrag gehört hierzu ein Stellplatz, welcher auch Teil des Kaufvertrages war. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass die Teilungserklärung der Wohnanlage ausweist, dass zu meiner Wohnung eine Garage gehört. Der erworbene Stellplatz gehört danach zu einer anderen Wohnung.
Die jeweiligen Vorbesitzer haben Stellplatz und Garage getauscht, ohne dass die Eigentümergemeinschaft dem zugestimmt hat. Irgendwie hat es der Tausch ins Grundbuch geschafft, die Teilungserklärung hat den ursprünglichen Stand.
Nun wird der Besitz einer Garage immer wichtiger. Ich habe ein E-Bike, welches schwer aus dem Keller zu tragen ist und ich auch wegen einer Behinderung nicht wirklich leisten kann. Zudem gibt es keine Abstellfläche für Fahrräder im Keller. Ich hatte mich vor Jahren mal anwaltlich beraten lassen, dieser meinte aber, dass es aussichtslos ist, dass das rückabgewickelt wird.
Ist das so? Muss die Teilungserklärung dann angepasst werden? Oder das Grundbuch, was zählt mehr? Und wer trägt die Kosten?
Vielen Dank!
3 Antworten
Heike
Gegenstand des notariellen Kaufvertrags und bedeutsam für die Festsetzung der Höhe des Kaufpreises war neben dem Wohnungseigentum ein Stellplatz und nicht etwa eine wesentlich teure Garage. Deshalb kann ich einen Korrekturanspruch nicht erkennen.
Der Tausch Garage gg. Stellpl.zwischen Wohnungseigentümern bedarf nicht der Zustimmung der Gemeinschaft.
Über die Berichtigung der Teilungserklärung und des Wohnungsgrundbuchs solltest du mit dem Notar sprechen.
Tatsache ist, Du hast einen Stellplatz gekauft und keine Garage.
Der Tausch von Geld und Wohnung zwischen dem Verkäufer und Dir hat es ja auch ins Grundbuch geschafft, ohne das dem die Eigentümergemeinschaft zustimmen musste! 😜😁😎
Deine Argumentation kann ich nicht nachvollziehen!
Und was erwartest Du hier für eine Antwort, wenn der Anwalt Dich bereits über die aussichtslose Situation aufgeklärt hat?
Und das Grundbuch, und zwar NUR dieses, sagt was über das aktuelle Eigentumsverhältniss aus.