Ich habe das Finanzamt gebeten, mir die Kopien der während meiner (inzwischen geschiedenen) Ehe eingereichten gemeinsamen Steuererklärungen (gemeinsame Veranlagung von mir und meinem jetzt geschiedenen Ehemann) zukommen zu lassen. Das Finanzamt hat mich in seinem Antwortschreiben darum gebeten, bei einer bestimmten Bearbeiterin anzurufen, die mir dann sagte, dass das nicht möglich sei. Muss ich mich damit zufrieden geben? Oder muss das Finanzamt schriftlich antworten und begründen, warum ich die Unterlagen nicht bekommen kann? Mein geschiedener Mann hatte die Herausgabe der Unterlagen verweigert. Den damaligen Steuerberater hatte ich ebenfalls gebeten, mir die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, ich habe aber keine Antwort bekommen. Danke!