Was ist die erste Tätigkeitsstätte bei einem einmaligen Einsatz als Messehostess?
Hallo ich bin Studentin und habe im Jahr 2014 zwei Einsätze als Messehostess auf Basis geringerfügiger Beschäfitigung gehabt, welche ich über dieselbe Agentur bekommen habe. Für den einen Einsatz bin ich ans andere Ende Deutschlands gefahren wo ich bei meinem Freund übernachtet habe, der andere Einsatz war in der Nähe meines Wohnortes
Meine Fragen sind nun: - schreibe ich beide Tätigkeiten als Erste Tätigkeitstätten im Rahmen der Entfernungspauschale auf? Und wenn ja kann ich da tatsächlich die Entfernung von meinem Wohnort bis zum Einsatzort angeben oder nur die Entfernung von der Wohnung meines Freundes bis zum Einsatzort? -Oder ist beides unter Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten aufzulisten -Oder keine dieser Optionen?
Vielen Dank schon mal im Voraus, ich bin hier echt am Verzweifeln!
2 Antworten
Geringfügige Beschäftigung mit pauschaler Versteuerung? Hat in der Steuererklärung nichts zu suchen. Durch die pauschale Versteuerung ist kein Werbungskostenabzug möglich.
Ich denke als Hostess wirst du gar keine 1.Tätigkeitsstãtte haben !
Überhaupt keine erste Tätigkeitsstätte zu haben hat den Vorteil, dass jede berufliche Fahrt nach Reisekostengrundsätzen abgerechnet werden kann.
Für dich also steuerlich günstiger !