In meiner Mietwohnung gab es einen Rohrbruch. Darf ich die Reparaturkosten absetzen, obwohl die Versicherung die Kosten übernommen hat?
4 Antworten
Hallo,
ich gehe davon aus, dass es sich um eine Frage im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung handelt.
Grundsatz: Die Reparaturkosten können als Erhaltungsaufwand in Abzug gebracht werden soweit sie die Entschädigung übersteigen.
Bei der Versicherungsentschädigung sollte jedoch darauf geachtet werden, wofür diese gezahlt wurde.
Ein Reparaturkostenersatz mindert den Erhaltungsaufwand (Werbungskosten). Werden die Erhaltungsaufwendungen auf mehrere Jahre verteilt (§ 82b EStDV), ist die Kostenminderung im ersten Jahr gegenzurechnen.
Entschädigungen für entgangene Einnahmen zählen zwar zu den Vermietungseinnahmen, sie sind jedoch als außerordentliche Einkünfte begünstigt (§§ 24 Nr. 1 Buchstabe a) i.V.m. 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG). Diese sog. Fünftelregelung wirkt sich nur aus, wenn der Steuersatz ohne die Entschädigung nicht schon im Spitzenbereich liegt.
Für die private Vermögenssphäre gezahlte Entschädigungen unterliegen nicht der Einkommensteuer.
MfG
-Valeskix
Solch ein Schelm :-)
Du kannst die Kosten absetzen, jedoch musst Du auch die Einnahmen die Du von der Versicherung erhalten hast angeben.
Du darfst Du dabei nicht erwischen lassen. Ansonsten gibt es ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung und eine Betriebsprüfung als Draufgabe.
Nein, das ist nicht möglich. Lediglich, wenn die Gebäudeversicherung den Schaden nicht übernommen hätte, könntest Du diesen steuerlich geltend machen. Hier ist ja letztendlich kein Anfwand entstanden.