Kann ich die Sozialversicherungsbeiträge einer ausgezahlten Direktversicherung bei der Steuererklärung absetzen?

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Hallo,

der Arbeitgeber hat auf der Lohnsteuerbescheinigung die gezahlten Beiträge ausgewiesen (und bereits an die Finanverwaltung gemeldet).

Die Krankenkasse schickt im Januar oder Februar eine Bescheinigung, welche Beiträge das Mitglied selbst direkt an die Krankenkasse gezahlt hat. Diese Werte sind auch direkt an die Finanverwaltung gemeldet worden.

Bei der Steuererklärung braucht man nur die Werte in der Anklage einzutragen. Nachweise sind nicht erforderlich (wenn man nicht von den bescheinigten Werten abweicht).

Gruß

RHW