Sind die abschließenden Gerichtskosten für das Amtsgericht nach einer Privatinsolvenz steuerlich absetzbar?
3 Antworten
Als was denn? Die einzige Rubrik die mir da einfallen würde, wären die außergewöhnlichen Belastungen. Da gibt es aber nicht nur einen zumutbaren Eigenanteil, vor allem aber müssen die Ausgaben schicksalhaft sein. Da man PI nur selber beantragen kann, wird das niemals der Fall sein.
Das ist gerichtlich noch ungeklärt. Hier ein Link:https://www.vlh.de/kaufen-investieren/geldanlage/privatinsolvenz-das-koennen-sie-von-der-steuer-absetzen.html
und hier:https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/anwalts-und-gerichtskosten-als-aussergewoehnliche-belastung/anwendung-auf-vergleichbare-verfahren_170_200154.html
Also Absetzen und anschließend den Bescheid ggf offen halten.
Und ich Einfaltspinsel dachte immer, dass wer gerade eine Privatinsolvenz hingelegt hat, hätte ohnehin kein Einkommen zu versteuern und damit auch nichts abzusetzen.
Warum sollten sie?
Absetzbar ist entweder das, wovon der Staat auch was hat, weil es dazu dient, damit Geld zu verdienen (Werbungskosten / Betriebsausgaben), oder was der Staat als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen definiert hat.
Die Kosten einer Privatinsolvenz sind nichts von alledem.
Da wird auch die Zwangsläufigkeit bejaht (FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 28.11.2007 - 2 K 5507/04 B; EFG 2008, 544).
Bei einer Privatinsolvenz stelle ich Zwangsläufigkeit in Frage. Abgesehen davon finde ich persönlich es unanständig, seine Schulden nicht zu bezahlen, egal, worauf sie beruhen.
Falsch! Es gibt gerichtliche Entscheidungen die anders lauten.
Solche Antworten entlarven hier die Poster des FA.
Von den dritten Zähnen hat der Staat auch nichts und trotzdem können sie ggf. als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.