Finanzamt meldet sich wegen nicht abgegebener Steuererklärung für 2014. Aus meiner Sicht bin ich nicht dazu verpflichtet. Was schreibe ich denen?
Konkret schreibt das Finanzamt von abgelaufenen Fristen und was aufgrund dieser nun so alles (Schätzung, usw.) passieren kann. Auf dem Antwortschreiben kann ich in einer Zeile angeben, warum ich mich nicht verpflichtet sehe.
Aus meiner Sicht hatte ich in 2014 nur meinen normalen Lohn eines Arbeitgebers, der korrekt versteuert wurde. Zudem Gewinnausschüttungen aus Unternehmen und Zinseinkünfte. Auch diese sind korrekt mit der Abgeltungssteuer versteuert worden. Durch den Sparerfreibetrag sind auch keine Erstattungen zu erwarten und großartige Werbungskosten hatte ich auch nicht. Bei der Eingabe in Elster kam heraus, dass ich ein paar Euro hätte zahlen müssen. Daher habe ich nichts eingereicht.
Wie kann ich das nun in einem Satz zusammenfassen?
Vielen Dank vorab!
4 Antworten
Was meinst du mit "meldet sich".
War das eine Aufforderung zur Abgabe oder einfach eine Erinnerung an die Abgabe?
Warum schreibst du nicht, was da auf dem Zettel steht?
Wenn es eine Aufforderung zur Abgabe ist, ist es ein Verwaltungsakt, demzufolge zu nach § 149 (1) AO zur Abgabe verpflichtet würdest. Hiergegen ist Einspruch einzulegen, in dem du begründest, warum du nicht zur Abgabe verpflichtet bist. Der Antrag lautet dann "Aufhebung der Aufforderung".
Gut, dann musst du halt nur aufpassen, ob ein Schätzbescheid kommt.
Viel Spaß beim Finanzamt. Die freuen sich auf ein wenig Zeitvertreib; immer nur arbeiten ist ja auch öde.
Bei der Eingabe in Elster kam heraus, dass ich ein paar Euro hätte zahlen müssen.
Warum das? Die Finanzbeamten sind den Tätern auf der Spur und haben vielleicht Deine Elster-Abfrage gelesen;-)
Welche Steuerklasse und welchen Freibetrag hattest Du in 2014?
Ledig, Steuerklasse 1, keine Freibeträge (nur der Sparerfreibetrag von 801 Euro wurde bei einer Bank durch Freistellungsauftrag genutzt)
Aber wieso ermittelt Elster dann eine Steuernachzahlung?
PS: Hast Du keine haushaltsnahen Dienstleistungen u. Handwerkerleistungen in Deiner Wohnungsabrechnung gehabt?
In 2014 leider nein, sonst hätte es ja in jedem Fall etwas zurückgegeben.
Ich werde einfach morgen mal beim FA vorbeigehen und nachhaken. Da keiner der in § 46 beschriebenen Fälle auf mich zutrifft, wird sich das dann hoffentlich erledigt haben.
Danke euch allen!
Die Gewinnausschüttung aus Unternehmen kann wahrscheinlich keinesfalls mit der Abgeltungssteuer geheilt werden sondern sind gewerbliche Einkünfte. Dazu sollte man aber mehr dazu wissen. Wahrscheinlich hat ein Betriebs-Prüfer des Finanzamtes bei einer Betriebsprüfung in dem Unternehmen deine Gewinnausschüttung festgestellt und dann eine Kontrollmitteilung an deinen Sachbearbeiter geschickt. Das darf er !! .Dann bist Du verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht nur, wenn du außer Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit KEINE weiteren Einkünfte hast.
Sorry, aber das ist schlichtweg falsch. Selbstverständlich werden Gewinnausschüttungen mit der Abgeltungssteuer berechnet. Das macht im Übrigen der Steuerberater der Unternehmen und der wird wissen was er tut.
Fakt ist leider auch, dass ich nun für eine Nachzahlung von knapp 4 EUR eine Steuererklärung abgeben muss, da das Finanzamt darauf besteht. Sie kannten auch die Summe der Nachzahlung schon, da sich diese aus bereits übermittelten Daten ergab. Also muss nun für 4 EUR dort auch noch jemand den Fall bearbeiten und einen Steuerbescheid erstellen. Ich weiss nun auf jeden Fall, warum ich lieber in der freien Wirtschaft tätig bin...
In dem Moment, in dem Du eine Nachzahlung hättest leisten müssen, hättest Du also auch eine Steuererklärung abgeben müssen. Da gibt es keine Minimalgrenze. Und woher soll das zuständige Finanzamt wissen, dass es nur ein paar wenige Euro sind?
Irgendetwas führt offensichtlich dazu, dass Du verpflichtet gewesen wärst.
"In dem Moment, in dem Du eine Nachzahlung hättest leisten müssen, hättest Du also auch eine Steuererklärung abgeben müssen."
Nein. Wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, prüfen wir knallhart an den § 56 EStDV und § 46 EStG.
Wenn der Fragesteller anhand dessen nichts abgeben muss, dann ist das eben so.
Danke Enno. War mir nicht klar, dass Nachzahlungen sein könnten, aber dennoch keine Steuererklärung abgegeben werden muss. Wenn das Herr Schäuble wüsste.... :-))
Mir ist nicht klar, woraus die Nachzahlungen resultieren könnten. Der Gesetzgeber hat mögliche Nachzahlungsfälle schon in die Erklärungspflicht gesteckt, so dass du in der Sache sogar recht hast:
Man kann durchaus davon ausgehen, dass in Nachzahlungsfällen eine Erklärungspflicht besteht. Aber durchprüfen muss man es anders.
Es könnte eine falsche Lohnabrechnung sein.Oder einfach nur eine fehlerhafte Eingabe im Steuerprogramm. Oder ein Sachverhalt, der schließlich doch zur Erklärungspflicht führt.
Aber woraus ergibt sich das? Laut §46 EStG kann ich keine Verpflichtung erkennen, bzw. die beschriebenen Fälle treffen nicht zu?
Ergibt sich aus Elster nicht, woher die Nachzahlung kommt?
Müsste ich mal nachschauen, das ist schon so lange her.
Ich werde einfach morgen mal beim FA vorbeigehen und nachhaken. Da keiner der in § 46 beschriebenen Fälle auf mich zutrifft, wird sich das dann hoffentlich erledigt haben.
Danke euch allen!
Es ist nur eine Erinnerung, keine Aufforderung. Ich werde einfach morgen mal beim FA vorbeigehen und nachhaken. Da keiner der in § 46 beschriebenen Fälle auf mich zutrifft, wird sich das dann hoffentlich erledigt haben.
Danke euch allen!