Kann ich die Werbungskosten für mein Kleingewerbe und als "normaler" Arbeitnehmer in der Steuererklärung zusammen berechnen?
Hallo zusammen,
ich habe ein Gewerbe bei der Stadt angemeldet (führe lediglich ein Kleingewerbe, bei dem ich Rechnungen vielleicht im Jahr in Summe von 1500€ stelle), das ich während dem Studium eröffnet habe (Kleinunternehmerregelung).
Nun bin ich hauptberuflich tätig geworden als "normaler" Arbeitnehmer bei einem großen Automobilkonzern, also ganz normaler Bürotyp.
Nun wäre die Frage: Wenn ich die Steuererklärung mache, wie verrechne ich dann alles miteinander? Muss ich Werbungskosten getrennt geltend machen, oder kann ich alle Werbungskosten für das Gewerbe mit denen des Arbeitnehmers zusammen addieren und gemeinsam eintragen?
Und wie funktioniert das mit dem Verlustvortrag? Als Student hatte ich ja auch das Gewerbe bereichts und recht hohe Ausgaben für Werbungskosten -- wenn ich die nun nachtrage, wird dann ein gemeinsamer Verlustvortrag für mich als Person errechnet, den ich dann für die kommende Steuererklärung für meinen Bürojob geltend machen kann?
Danke vielmals vorab!
1 Antwort
1. Den Gewinn Deines Gewerbes (Kleingewerbe gibt es nicht, Du meinst wohl den umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer) ermittelst Du durch Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung.
2. Werbungskosten hast Du im Studium (ist es erst, oder Zweitstudium?).
3. Bei dem Gewerbe hast Du Betriebsausgaben.
3. Kosten aus den Vorjahren kannst Du nicht in 2015 ansetzen. Wenn Du Ausgaben aus den Jahren 2011-2014 hast, müsstest Du für die Jahre eine Einkommensteuererklärung nachreichen, oder zumindest eine "Erklärung zur Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrages."
4. Sind denn die Ausgaben für das Studium aus dem gleichen Gebiet wie die des Gewerbes? Wobei das erst in 2015 wirklich Bedeutung bekommt, denn da hast Du ja bei den Einkünften aus nichtsselbständiger Arbeit 1.000,- Euro Arbeitnehmerpauschbetrag der mit Kosten erstmal überwunden werden muss. In den Vorjahren gab es ja wohl kein Gehalt, oder Lohn.