Fehlerhafte Fahrtkostenerstattung durch FA, was nun?
Hallo zusammen, ich habe diese Woche unsere Steuererklärung zurück bekommen und feststellen müssen, dass bei meinem Mann die Kilometer zur Arbeit, 86 km einfache Strecke für 231 Tage (wurde sogar vom Arbeitgeber wegen Mehraufwand für Verpflegung bestätigt ) nicht berücksichtigt wurden. Man hat einfach die Pauschale in Höhe von 4500 € genommen. In unserem Fall sind das ca. 2000 € oder 57 Tage nicht zur Arbeit erschienen , zumindest nicht mit einem Fahrzeug. Einen Beweis für die gefahrenen Kilometer habe ich an Hand von Werkstattrechnungen darlegen können. Als ich angeschrieben wurde zwecks Nachweis der Fahrleistung, sagte ich auch, dass wir mit insgesamt 2 Autos und 4 Motorrädern, Fahrrädern und in der Stadt viel zu Fuß meist privat unterwegs sind.Die Begründung vom Finanzamt lautete: ...nachgewiesene Jahresfahrleistung beträgt 40526 km. Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit beträgt 39732 km. Sie haben keine angemessene Privatfahrleistung übrig. Deshalb wird Ihnen nur der Höchstbetrag Pauschal gezahlt. Anbei: den Mehraufwand für die 231 Tage hat er in voller Höhe bekommen. Für mich irgendwie unlogisch. Zumal dem FA meine privaten Fahrten nichts angehen. Wer kann mir weiterhelfen.
Danke im Voraus Maren
1 Antwort
Also ich übersetze den Fall mal so, dass er verstehbar wird:
Marens Mann fährt immer zur Arbeit und kommt dabei auf Grund der Entfernung auf eine Entfernungspauschale von mehr als 4.500 Euro pro Jahr. Laut Gesetz wird die Entfernungspauschale von über 4.500 Euro nur zugelassen, wenn man mit dem Auto fährt. Ansonsten sind die 4.500 Euro die Höchstgrenze.
Nun hat das Finazamt genau diese Kappung vorgenommen, weil es nicht glaubt, dass die Entfernung tatsächlich mit dem Auto bewältigt wurde.
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Du musst natürlich Einspruch einlegen. Was das Finanzamt da zusammenphantasiert, wird es sicherlich nur schwer beweisen können, und das Finanzamt ist hier in der Beweispflicht, weil es etwas streicht. Außerdem hat das Finanzamt keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, aber das ist nur am Rande wichtig.
Dein Mann hingegen ist in der Beweispflicht, was die gefahrenen Kilometer angeht. Wenn man zwei Autos hat und die Stadt eher klein ist, sagen wir Hamburg oder so die Größe, da braucht man das eine Auto eben tatsächlich nur für den Weg zur Arbeit. Allein das zweite Auto dürfte hier den Erfolg bringen.
Also manche übereifrigen Finanzamtsleute ziehen Dinger ab, da kann man nur mit dem Kopp schütteln.
" und die Stadt eher klein ist, sagen wir Hamburg...."
;-) ......hm.....klein ?
Wundere dich nicht. Enno wohnt und arbeitet in Berlin.
:-)
:-)
Ich meinte das aber eher so in Bezug auf die Infrastruktur. In Städten wie Berlin oder Hamburg ist man ohne Auto eher besser unterwegs als in Magdebremen.
" und die Stadt eher klein ist, sagen wir Hamburg...."
;-) ......hm.....klein ?
betr. Finanzamtsleute meine Zustimmung ! Ich warte schon 8 Wochen auf eine abschließende Entscheidung vom FA, nach Einspruch und erfolgter Stellungnahme. Vorher die Ablehnung war fixer bearbeitet. :-)
Unser FA der Stadt hat den Status (lt. Medien) als Deutschland langsamstes FA ! Gruß!