Muß das Jobcenter die Lohnsteuernachzahlung auf Hartz IV auch verrechnen?
Das Finanzamt hat Lohnsteuerjahresausgleich für 2014 gefordert. Ich habe in dem Jahr nur Krankengeld und ALG I sowie Leistungen von der Rentenkasse für eine Reha gehabt. Jetzt fordert das Finanzamt Steuern nach. Wenn das Jobcenter positive Einkünfte anrechnen darf gilt das doch auch für negativ- Einkünfte, oder? Oder ist es für ein Jobcenter rechtens Rückerstattung zu verrechnen und Nachzahlungen zu ignorieren ?
2 Antworten
Nachzahlung.......? du kannst halt nicht !
Schreib dem FA, dass du/ ihr ALG 2 bezieht und nicht oder nur minimal leistungsfähig seid. Wenn das FA sich darauf nicht einlassen will, dann seid ihr zu einer Eidestattlichen Versicherung bereit und das FA sieht gar nix.
Beweise dem FA an Hand Kopien, wieviel du/Ihr an Familieneinkommen inkl. ALG II habt. Ich bin im übrigen der gleichen Auffassung wie du:Wenn das Jobcenter positive Einkünfte anrechnen darf gilt das doch auch für negativ- Einkünfte
Versucht vorerst diesen Weg zu gehen, bevor ihr mit den ohnehin mageren Alg 2 Bezügen gezwungen werdet, euch ein weiteres Stück finanziell einzuschränken. Für Menschen die noch nie in unser Sozialsystem eingezahlt haben, wird schließlich auch aus irgendwelchen Quellen Geld locker gemacht.
Das ist eine Steuerschuld, die du im Jahre 2014 erwirkt hast, als du noch nicht ALGII Bezieher warst.
Selbstverständlich musst du und nicht das Jobcenter das Geld zurückzahlen.
Du kannst wohl ein Darlehen beantragen, oder das Finanzamt um Ratenzahlung bitten, aber zahlen musst Du.