Einkommensteuererklärung Kleinunternehmer: welche weiteren Unterlagen werden benötigt?
Guten Tag,
ich hatte im Jahre 2015 ein Kleingewerbe(ebay Shop) Dieses wurde am 3.3.15 angemeledet und habe ich am 29.12.15 abgemeldet. Ich habe die Umsatzgrenze von 17.500 Euro überschritten. Nun soll ich für das Jahr 2015 eine Einkommensteuererklärung (Besteuerung als Kleinunternehmer) dem FInanzamt abgeben.
Da ich keinen Steuerberater möchte, möchte ich diese Steuererklärung selber machen, jedoch weiß ich nicht genau welche Unterlagen/Anlagen das Finanzamt von mir benötigt.
Ich habe mich im Internet etwas informiert und ich weiß, dass das Finanzamt diese Dinge benötigt:
- Gewinnermittlung
- Einkommensteuererklärung 2015 (Mantelbogen)
Sonst weiß ich leider nicht, was das Finanzamt noch von mir möchte, daher fände ich es echt super wenn mir jemand weiter helfen könnte.
Auf der Seite der Bundesfinanzverwaltung sehe ich all diese Anlagen unter 'Einkommensteuererklährung': https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do
Was für Sonstige Anlagen / Unterlagen werden soonst noch von mir benötigt?
Liebe Grüße
4 Antworten
Weia, man weiß überhaupt nicht, wo man hier anfangen soll.
Am besten trennst du erst einmal Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer hübsch voneinander. Dann stellst du die zu jedem Rechtsgebiet passenden Fragen einzeln und nicht durcheinandergemauschelt wie hier.
Hallo,
ausgehend vom Sachverhalt, dass die Umsätze/Bruttobetriebseinnahmen über 17.500€ liegen, sind mindestens folgende Formulare abzugeben:
1. Einkommensteuererklärung:
Mantelbogen (ESt1A)
Vorsorgeaufwand (AnlVor)
Anlage G (AnlG)
Anlage EÜR (AnlEÜR)
2. Umsatzsteuererklärung:
Umsatzsteuererklärung (USt2A)
3. Gewerbesteuererklärung:
Gewerbesteuererklärung (GewSt1A)
Alle o.g. Formulare können über das Programm ELSTER-Formular erstellt werden:
https://www.elster.de/elfo_down.php
Die Erklärungen sind in diesem Falle elektronisch zu übermitteln
https://www.elster.de/untern_recht.php
Es besteht auch die Möglichkeit, sich beim ELSTER-Online-Portal zu registrieren und damit die o.g. Erklärungen authentifiziert zu übermitteln (also ohne Unterschrift/Papierausdruck):
https://www.elsteronline.de/eportal/Oeffentlich.tax
Sonstige Belege/Unterlagen:
Wurde der Betrieb aufgegeben, dann ist grds. eine Aufgabebilanz zu erstellen, außerdem ist die Aufgabe in der Anlage G zu vermerken, eine bloße Gewerbeabmeldung reicht nicht aus. Aus Vereinfachungsgründen kann das Finanzamt nach Ermessen von der Erstellung einer solchen Bilanz absehen.
Belege zu Betriebseinnahmen/-ausgaben sind grds. nicht vorzulegen. Andere Belege wie beispielsweise zu Spenden und Kapitalerträgen sind grundsätzlich im Original einzureichen. Bei anderen Aufwendungen wie etwa haushaltsnahen Dienstleistungen, außergewöhnlichen Belastungen usw. empfiehlt es sich entsprechende Belege mit der Einkommensteuererklärung einzureichen, um Rückfragen des Finanzamtes zu vermeiden und so die Bearbeitungszeit zu verringern.
MfG
-Valeskix
Hallo, zwischen Mantelbogen und Gewinn- und Verlustrechnung steht noch die Anlage für Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Damit könnte man erst mal loslegen, aber vermutlich wird das FA Belege für die Angaben in der GuV haben wollen. Was stellt denn ebay dem Shop-Betreiber an Unterlagen zur Verfügung ?
Viel Glück
Barmer
Guten Tag,
also meine Frage lautet:
Welche Anlagen benötige ich alles für eine Einkommensteuerklärung für ein Kleinunternehmer?
Gruss
will sagen: ob umsatzsteuerrechtlich Kleinunternehmer oder nicht, hat auf die Einkommensteuererklärung keinen Einfluss.
Was soll denn der umsatzsteuerliche Status an der Einkommensteuer ändern können?