Studienbeitrag als Sonderausgaben absetzen - Wintersemester anteilig?
Hallo,
ich bin Werkstudent und habe für das Jahr 2014 Einkommensstuer bezahlt. Jetzt möchte ich den für 2014 angefallenen Semesterbeitrag als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Allerdings geht ein Wintersemester ja von Oktober bis April. Muss ich die Studienkosten für 2014 dann anteilig angeben? Also 4/6 * Beitrag für WS13/14 + Beitrag SS14 + 2/6 * Beitrag für WS14/15?
3 Antworten
Deine Kosten setzt Du in dem Jahr an, in dem Du sie bezahlt hast.
Die Antwort von Vulkanismus ist Top.
Ich ergänze nur § 11 EStG.
Aber ich bin mir nicht sicher, ob das so anstandslos durchgeht. Man kann die Kosten ja nur im Erststudium absetzen, also nur im Bachelor und nur falls du vorher noch nie was anderes studiert hast. Richtig?
Hab grad beim googlen meinen eigenen Beitrag gefunden, darum jetzt erst die Antwort. Ja ist ein Erststudium, eine Berufsausbildung habe ich nicht, deswegen als Sonderausgaben
Ok, danke!