Kann ich eine Bafög-Überzahlung als Abzug bei der Steuer geltend machen?
Hallo zusammen,
ich war 2014 noch Student, Bafögempfänger und Werkstudent. Ich habe als Werkstudent soviel verdient, dass ich Steuern zahlen musste. Jetzt mache ich für 2014 die Steuererklärung. Da das Bafögamt darauf achtet, dass ich nicht zu viel verdiene, musste ich 2014 einiges an das Bafögamt zurückzahlen.
Meine Frage an Euch: Kann ich diesen Rückzahlungsbetrag als Werbungskosten oder Sonderausgaben ansetzen, um meine Steuerschuld von 2014 zu verringern, bzw. auf 0 zu bekommen? Oder kann man solche Rückzahlungen nicht als Ausgaben hinzuziehen? Anmerkung: Es geht nicht um die reguläre Rückzahlung des Bafögs, das nach dem Ende des Studiums erfolgt.
Vielen Dank für Eure Antwort!
2 Antworten
Ja, hast du denn den Bezug des Geldes versteuert?
Was hast du denn studiert? Diese einfache Logik muss sich doch eigentlich jedem erschließen.
Das wird nicht funktionieren können. Da "BAföG" kein steuerpflichtiges Einkommen ist, kann auch die Rückzahlung desselben nicht steuerlich relevant sein.