Was passiert, wenn man als Kleinunternehmer keine Steuererklärung gemacht hat?

4 Antworten

Also woher soll denn das Finanzamt riechen, dass du als Kleinunternehmer tätig warst?

Über welche Beträge reden wir denn überhaupt?


linus90 
Beitragsersteller
 16.02.2016, 18:08

Ich hab das Kleingewerbe ja damals angemeldet. Und wenn man sowas anmeldet, muss man glaub ich jedes Jahr eine Steuererklärung machen nur um zu sagen was man verdient hat und dass man unter einer bestimmten Grenze ist.

Damals waren das vielleicht 600 Euro im Jahr, also ich musste keine Steuern zahlen.

Wenn ich das Gewerbe jetzt weiternutzen möchte werden es vll so 2000 Euro, die ich damit im Jahr verdiene...

Ich hab das Kleingewerbe ja damals angemeldet. Und wenn man sowas anmeldet, muss man glaub ich jedes Jahr eine Steuererklärung machen nur um zu sagen was man verdient hat und dass man unter einer bestimmten Grenze ist.

Die Pflicht zur Einkommensteuererklärung ergibt sich aus § 25 EStG unabhängig davon, ob man ein Kleingewerbe angemeldet hat. In § 46 sind Bedingungen genannt, unter denen auf die Abgabe der Steuererklärung verzichtet werden kann.

Die Steuererklärung ist gem. § 149 AO bis zum 31. Mai des Folgejahres abzugeben. Wenn Du das nicht gemacht hast könnte dafür Verspätungszuschlag erhoben werden. Für Steuernachzahlungen fallen dann Zinsen an.

Kläre das schnell mit dem Finanzamt.

Hi,

bei den Summen die du angibst, würde ich mir keine großen Sorgen machen - einfach beim FA vorbeischauen und die Sachlage erklären. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass dort tatsächlich Menschen arbeiten ;)

Clopin