Was passiert, wenn man als Kleinunternehmer keine Steuererklärung gemacht hat?
Ich habe vor sieben Jahren ein Kleinunternehmen angemeldet, da ich es für meinen Nebenjob (damals war ich noch Schüler) brauchte. Ich habe es dann ein Jahr genutzt und damals (sofern ich mich recht erinnere...) auch eine Steuererklärung gemacht. Seitdem habe ich das Kleinunternehmen nicht mehr genutzt und die letzten Jahre nie eine Steuererklärung gemacht. Ich hab auch nie einen Brief vom Finanzamt bekommen.
Kann ich da noch was erwarten?! Das ist doch eigentlich Pflicht, auch wenn man keine Einnahmen hat, oder?
Das Problem ist, dass ich das Gewerbe jetzt ganz gerne wieder nutzen würde. Da es aber sowieso noch auf den Wohnort meiner Eltern gemeldet ist, stellt sich die Frage, ob ich es wieder zum Leben erwecke, oder Abmelde und getrennt davon an meinem neuen Wohnort ein neues Anmelde. (Das ganze wäre immernoch ein Nebenjob)
Über Tipps wäre ich sehr dankbar!
4 Antworten
Also woher soll denn das Finanzamt riechen, dass du als Kleinunternehmer tätig warst?
Über welche Beträge reden wir denn überhaupt?
Ich hab das Kleingewerbe ja damals angemeldet. Und wenn man sowas anmeldet, muss man glaub ich jedes Jahr eine Steuererklärung machen nur um zu sagen was man verdient hat und dass man unter einer bestimmten Grenze ist.
Damals waren das vielleicht 600 Euro im Jahr, also ich musste keine Steuern zahlen.
Wenn ich das Gewerbe jetzt weiternutzen möchte werden es vll so 2000 Euro, die ich damit im Jahr verdiene...
Ich hab das Kleingewerbe ja damals angemeldet. Und wenn man sowas anmeldet, muss man glaub ich jedes Jahr eine Steuererklärung machen nur um zu sagen was man verdient hat und dass man unter einer bestimmten Grenze ist.
Die Pflicht zur Einkommensteuererklärung ergibt sich aus § 25 EStG unabhängig davon, ob man ein Kleingewerbe angemeldet hat. In § 46 sind Bedingungen genannt, unter denen auf die Abgabe der Steuererklärung verzichtet werden kann.
Die Steuererklärung ist gem. § 149 AO bis zum 31. Mai des Folgejahres abzugeben. Wenn Du das nicht gemacht hast könnte dafür Verspätungszuschlag erhoben werden. Für Steuernachzahlungen fallen dann Zinsen an.
Kläre das schnell mit dem Finanzamt.
Hi,
bei den Summen die du angibst, würde ich mir keine großen Sorgen machen - einfach beim FA vorbeischauen und die Sachlage erklären. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass dort tatsächlich Menschen arbeiten ;)
Clopin