Moin,
ich möchte in 2023 noch eine Kerndämmung an einer fremdgenutzten Mietimmobilie vornehmen lassen, deren Eigentümer ich bin.
Bei der BAFA läuft der Antrag bereits über einen EEE. Ein iSFP liegt vor. Gefördert werden maximal 20 % der Kosten.
Kosten der Kerndämmung: 10.000 € in 2023
Zuschuss: 2.000 € in 2024 oder später
Ist es förderschädlich, wenn ich in der V+V im Rahmen der Einkommensteuererklärung für 2023 die 10.000 € als Instandhaltungsaufwand steuerzahllastmindernd geltend mache und den erst in 2024 oder später erhaltenen Zuschuss in Höhe von 2.000 € erst in 2024 oder später mit den Instandhaltungsaufwendungen für 2024 oder später verrechne?