Ich habe schön oft gelesen, dass man den "Unterhalt" für seine Freundin von der Steuer absetzen kann. Nur die Voraussetzungen sind mir noch nicht ganz klar. Meine Freundin ist aus einen Nicht-EU Land und kam mit einem Visum zur Vorbereitung auf ein Studium nach Deutschland. Sie ist in meinen Haushalt eingezogen und ich habe alle Kosten für sie übernommen.
Ich habe oft gelesen dass es nur bei Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis nach §23 (also nur Flüchtlinge?) möglich sei.
Aber dann habe ich wiederum diese Frage gesehen, die meiner Situation ähnelt: http://www.finanzfrage.net/frage/unterhalt-in-nichtehelicher-lebensgemeinschaft--einstehensgemeinschaft-mit-auslaender
Leider gehen die Verlinkungen nicht mehr, aber ich denke es geht um das "BMF-Schreiben vom 07.06.2010 - LSVD".
Nur verstehe ich nicht ganz warum "Seite 2, Punkt 1. Unterpunkt 2. begünstigter Personenkreis" als Argumentation dafür dienen soll. Dies würde doch noch funktionieren, wenn der Ausländer auch Anspruch auf Sozialhilfe hätte, oder?
Vielen Dank im Voraus.