Hallo ich bin Studentin und habe im Jahr 2014 zwei Einsätze als Messehostess auf Basis geringerfügiger Beschäfitigung gehabt, welche ich über dieselbe Agentur bekommen habe. Für den einen Einsatz bin ich ans andere Ende Deutschlands gefahren wo ich bei meinem Freund übernachtet habe, der andere Einsatz war in der Nähe meines Wohnortes

Meine Fragen sind nun: - schreibe ich beide Tätigkeiten als Erste Tätigkeitstätten im Rahmen der Entfernungspauschale auf? Und wenn ja kann ich da tatsächlich die Entfernung von meinem Wohnort bis zum Einsatzort angeben oder nur die Entfernung von der Wohnung meines Freundes bis zum Einsatzort? -Oder ist beides unter Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten aufzulisten -Oder keine dieser Optionen?

Vielen Dank schon mal im Voraus, ich bin hier echt am Verzweifeln!