Ist die abgezogene ausländische Quellensteuer für immer weg, wenn ich den Freistellungsauftrag nicht ausschöpfe?

3 Antworten

      Sind diese 15% dann für immer weg,

Nein, die sind nicht weg, die hat das ausländische Finanzamt.

Du musst sehen, ob es mit dem Land eine Vereinbarung gibt, dass Steuerausländer eventuell von der Steuer befreit sind und diese erstattet wird (so wie bei uns), oder nicht.

aber bedenke, bei Regelungen wie unserer, wird dann im Wohnsitzland besteuert.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Wenn von Dividenden und Ausschüttungen im Ausland bereits Quellensteuern einbehalten werden, gibt es zwei Probleme:

- Den Sockelbetrag von 15% kannst Du nur gegen eine Steuerschuld anrechnen, d.h. diesen Betrag musst Du in Deutschland nicht nochmals zahlen. Erstattet wird er jedoch vom deutschen Fiskus nicht.

- Den Quellensteueranteil über 15% wirst Du von den ausländischen Finanzbehörden zurückholen müssen, denn der deutsche Fiskus geht davon aus, daß Du das tust und läßt daher nur 15% Quellensteuer gelten.

Zunächst einmal solltest Du prüfen, ob über DBA eine Vereinfachung zu erreichen ist, z.B. wie im Fall der USA:

https://www.comdirect.de/cms/media/corp0038.pdf

Damit werden nur begrenzt Quellensteuern veranschlagt. Bei anderen Ländern musst Du eine Erstattung der Quellensteuern über 15% beantragen, was kompliziert werden kann. Das BZSt führt Listen dazu.

Gezahlte ausländische Quellensteuer ist jedoch bestenfalls anrechenbar, nicht erstattbar. Bekommst Du also Dividenden von 500 EUR aus USA und zahlst darauf 15% Quellensteuer, so verbleiben auch in Abwesenheit weiterer Kapitalerträge die 75 EUR in USA und Du hast netto nur 425 EUR. Dagegen hilft nur, Kapitalerträge deutlich über den Freistellungsauftrag hinaus zu erzeugen, z.B. durch Verkauf einer im Plus befindlichen Position und zeitgleichen Rückkauf (was bei Fonds ggf. sehr einfach möglich ist). Dann hast Du einen Teil des zukünftigen Gewinns gegen die ausländischen Quellensteuern aufgerechnet.

Mit anderen Worten: wer nur Kleckerlesbeträge an Steuern zahlt, kann u.U. von seinem Freistellungsauftrag nur begrenzt profitieren. Es gilt, deutlich mehr Gewinne zu realisieren und damit auch die 801 EUR in jedem Jahr voll auszuschöpfen.


xsharp 
Beitragsersteller
 28.06.2015, 13:57

Danke für deine umfangreiche Antwort! :)
Eine kleine Frage hätte ich da noch: Kann ich diesen "Trick" mit dem Verkauf und Rückkauf nicht auch erreichen, indem ich bei meinem Depot keinen oder nur einen geringen Freistellungsauftrag angeben? Dann würde ja auch die deutsche Steuer anfallen,ich könnte die ausländischen 15% anrechnen und später eine Einkommensteuererklärung machen? Oder nützen mir diese 15% wirklich nur etwas, wenn ich über 801€ Kapitalerträge komme?

gandalf94305  28.06.2015, 14:26
@xsharp

Nein, denn die ausländische Quellensteuer wird  ja nur angerechnet, niemals  von einer deutschen Bank oder einem deutschen Finanzamt erstattet.

Ein Freistellungsauftrag beeinflusst  ja auch nur die unterjährig zu zahlenden Steuern. Im Veranlagungsverfahren hast Du dann wieder den vollen Sparerpauschbetrag in der Rechnung für die Besteuerung der Kapitalerträge.

Hast Du also einen Betrag X als ausländische Quellensteuer (15%) schon zwangsmäßig bezahlt, so hilft Dir das nur, wenn insgesamt mind. 801 EUR an Kapitalertragssteuer zu zahlen wären. Liegst Du darunter, müsstest Du nach deutschem Recht die gezahlte Kapitalertragssteuer zurück erhalten, das geht jedoch für den ausländischen Anteil nicht.

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Was haben die USA mit deutschen Freistellungsaufträgen zu tun? Nichts natürlich. Du mußt versuchen, das Geld in den USA zurück zu holen.