Neuer Job, 300 km entfernt, ohne Wohnung. Welche Werbungskosten?
Hallo,
ich bin bereits dabei meine Steuererklärung für 2016 zu machen, da ich einen Berg Geld erwarten kann. Jetzt stehe ich vor einem Problem bei meinen Werbungskosten. Im Mai 2016 habe ich einen neuen Job (300km von meinem alten Wohnort entfernt) angetreten. Leider hatte ich bis dahin noch keine Wohnung und musste bei der Schwester meiner Freundin den kompletten Mai übernachten. Wie mache ich dies in der Steuererklärung geltend? Erhalte ich Montag und Freitag die 300km a 30ct und für den An- und Abreisetag 12 Euro Spesen, für die Tage unter der Woche 24 und für die Übernachtungen je 20€ als absetzbarer Betrag? Oder muss ich täglich angeben, dass ich 300km gefahren wäre, wobei ich dies ja nicht nachweisen kann.
Das nächste Problem ist der Juni. Hier habe ich eine Wohnung bezogen musste allerdings die alte Wohnung im Juni auch noch bezahlen. Das Problem hier ist, dass ich mich mit keiner Freundin geeignet hatte dass Sie für diesen Monat die neue Wohnung bezahlt und ich die alte. Sprich wenn das Finanzamt Kontoauszüge haben möchte würde einmal Ihr Name als Kontoführende Person erscheinen.
Bin über jeden Ratschlag dankbar.
Gruß Michael
2 Antworten
"Oder muss ich täglich angeben, dass ich 300km gefahren wäre, wobei ich dies ja nicht nachweisen kann"
Das würde ich angeben, ohne Nachweis. Aber nur einfache Km, also 300 pro Arbeitstag.
Außerdem die Umzugskosten, wenn Belege vorhanden sind. Wenn keine Belege vorhanden sind, 600km ansetzen für geliehenes Fahrzeug aus Bekanntenkreis. Das es ja ein beruflich bedingter Umzug war. Des weiteren würde ich Fahrtkosten für Wohnungssuche geltend machen vor dem Jobantritt. Als Beleg diehnt evt. der Mietvertrag mit Datum und Unterschrift. Dann die Anreise 300km zur neuen Wohnung ebenfalls angeben am Tag des Einzugs.
Die Kosten für den einen Monat der alten Wohnung (Miete, Nebenkosten, Strom Grundgebühr, Gas Grundgebühr, Telekom, KabelTV, Müllabfuhr) würde ich ebenfalls ansetzen, da ja alles erst gekündigt werden musste. Ist ja nach Job Zusage gekündigt worden. bzw. genau ansetzen, je nachdem wie lange man zahlen musste z. B. bei der Telekom oder anderem Telefonanbieter kann das ja bis zu 6 Monate sein. Dafür gibt es ja Belege. Sie konnten dies ja berufsbedingt nicht mehr nutzen, wg. des berufsbedingtem Umzugs.
Mit der Entfernungspauschale kriegst Du Ärger weger der bestehenden Höchstgrenze von 4500,-
Du hast natürlich recht. Es geht dort nur um einen Monat. Ich hatte die Formulierung "...den kompletten Mai übernachten..." für eine regionale Redewendung gehalten. Sorry
Wieso? 4 Wochen =20 Tage x 300km =6000km x 0,30€ =1800€!
Der berufsbedingte Umzug fällt doch nicht unter die Pauschale von 4500€.