Ich habe Kapitaleinkünfte mit Freistellungsauftrag, muß ich trotzdem die Steuererklärung machen?
Ich muß als normaler Arbeitnehmer keine Steuererklärung abgeben. Nun habe ich aber geringe Zinseinnahmen, die unter den Freibetrag fallen '(ca. 200 Euro pro Jahr). Meine Bank hat auch einen Freistellungsauftrag dafür.
Muß ich nun trotzdem noch eine Einkommenssteuererklärung (mit der Anlage KAP) abgeben?
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