Steuernachzahlung bei Kleinbetrag von 2,22 Euro?
Laut meinem Steuerbescheid für die Einkommensteuer 2018 habe ich 2,22 Euro zu wenig (Einkommensteuer 2,00 plus Solidaritätszuschlag 0,22) gezahlt. Allerdings finde ich auf dem Bescheid weder eine Frist für die Rückzahlung, noch eine Kontonummer, auf die ich den Betrag zurückzahlen könnte. Muß ich einen derart geringen Betrag überhaupt zurückzahlen?
Finanzamt,
Steuererklärung,
Steuern,
Steuerrecht