Ich habe Kapitaleinkünfte mit Freistellungsauftrag, muß ich trotzdem die Steuererklärung machen?
Ich muß als normaler Arbeitnehmer keine Steuererklärung abgeben. Nun habe ich aber geringe Zinseinnahmen, die unter den Freibetrag fallen '(ca. 200 Euro pro Jahr). Meine Bank hat auch einen Freistellungsauftrag dafür.
Muß ich nun trotzdem noch eine Einkommenssteuererklärung (mit der Anlage KAP) abgeben?
3 Antworten
Wenn der von Dir dargestellte Sachverhalt vollständig ist, dann lautet die Antwort klar NEIN. Du musst keine Einkommensteuererklärung abgeben, da der Freistellungsauftrag bereits die Besteuerung abgedeckt hat.
Allerdings sollte Dir bewußt sein, daß mind. die Hälfte aller deutschen Arbeitnehmer Steuern verschenken, da sie als Arbeitnehmer keine Einkommensteuererklärung abgeben - insbesondere, wenn ihre Werbungskosten über 1.000 EUR betragen (z.B. aufgrund von Fahrten zur Arbeit).
Weiterhin verschenkst Du ggf. Steuern, wenn Dein Freistellungsauftrag noch nicht ganz ausgeschöpft ist und Du ausländische thesaurierende Fonds im Portfolio hast, deren ausschüttungsgleiche Erträge von Dir selbst zusammengesucht und deklariert werden müssen.
Danke!
Die beiden letzten Sachen treffen beide nicht auf mich zu.
Nein, natürlich nicht. Dafür gibt es ja den Freistellungsauftrag.
Nein.