Ehegattensplitting sinnvoll?
Hallo liebe Forummitglieder,
ich habe eine Frage zum Splitting der Steuererklärung. Mein Mann ist Beamter und bezahlt demnach weniger Einkommenssteuer, hat gleichzeitig viele Werbungskosten (als Lehrer). Nun bin ich 4 Monate im letzten Jahr in Elternzeit/Mutterschaft gewesen und habe demnach weniger verdient. An sich ist unser Brutto relativ ähnlich, dadurch natürlich jetzt nicht mehr. Meine Frage ist, ob wir nun eine gemeinsame oder eine getrennte Steuererklärung machen sollten? Da ja das Mutterschaftsgeld zum Progressionsvorbehalt zählt und damit wieder dazu kommt bei der Steuer. Er bezahlt ja aber eh weniger Einkommensteuer...sind beide in Steuerklasse 4. Es wäre sehr nett, wenn ihr uns da weiterhelfen könntet.
Viele Grüße, Satyria
3 Antworten
Wenn bei Deinem Ehemann das Jahr über nach Steuerklasse 4 abgerechnet wurde, so wird er bei Einzelveranlagung vermutlich mit 0,- Herauskommen, also keine Nachzahlung, keine Erstattung. Außer er hätte hohe Werbungskosten.
Bei Dir werden die 4 Monate ohne Einkommen zu einer kleinen ERstattung führen können.
Ob der seltene Fall eintritt, dass Ihr gemeinsam weniger zurück bekommt, als Du allein, müsste eine Berechnung ergeben.
Ist aber kein Problem, denn ihr braucht ja nur Eure Daten bei Elster eingeben und könnt es direkt kontrollieren.
Mein Tipp ist, Zusammenveranlagung wird günstiger sein, aber lieber gerechnet, als halbwegs klug geschätzt.
ja, ihr habt Recht. Weniger Einkommenssteuer zahlt er nicht. Mein Fehler, habe falsch nachgeschaut. Er zahlt weniger Sozialabgaben. Meinte Bedenken waren aber auch, dass er so viele Werbungskosten hat und ich fast keine. Werden bei Zusammenveranlagung dann die jeweils 1000 euro zusammenaddiert? Dann würden uns sozusagen 1000 euro "verloren" gehen. Oder sehe ich das falsch?
Das mußt Du einmal erklären, warum Beamte weniger Einkommensteuer zahlen? Es wir bei Euch halt so sein, dass durch vorgenommene Lohnsteuerfreibeträge bei Deinem Mann sich die Steuerlast verringert hat. Zudem hat ein Beamter halt eine andere Struktur bei den Sozialabgaben, denn er hat in der Regel eine PKV abgeschlossen, die den Differenzbetrag zwischen Beihilfe und den Krankenkosten übernimmt.
Ob bei euch eine getrennte veranlagung wirklich vorteilhafter ist, wäre mit Euren persönlichen Daten durchzurechnen, aber es ist unwahrscheinlich.
Ich breche in Tränen aus.
Angestellte haben meist weniger Wochenstunden, dafür aber in allen Gehaltsstufen zumindest Weihnachtsgeld.
Für Beamte und für alle anderen Bürger wird doch die gleiche Steuertabelle angewendet zur Berechnung der Steuer und deshalb zahlen sie bei vergleichbarem Bruttoeinkommen Einkommensteuer in der gleichen Höhe. Dass bei gleichem Bruttoeinkommen mehr beim Steuerzahler hängen bleibt ist doch nur ein Folge der unterschiedlichen Belastung bei den Sozialabgaben.
komisch, komisch, komisch .....
für Beamte gilt die Lohnsteuertabelle B (=besondere Lohnsteuertabelle).
Vergleich:
Brutto-Lohn 2.435,89 €, Steuerklasse 1
Angestellter: Lohnsteuer: 292,50 €
Beamter: Lohnsteuer: 311,50 €
wie war das, dass Beamte WENIGER Steuern bezahlen?
Die Vorsorgepauschalen sind bei Beamten niedriger als bei anderen Lohnempfängern - daher die besondere Lohnsteuertabelle
Warum Beamte weniger Einkommensteuer zahlen, erklärst Du selbst in Deiner Antwort, Snooopy. (Wegen der anderen Struktur bei den Sozialabgaben)
Natürlich ist es nicht so, dass Beamte >grundsätzlich< weniger Einkommensteuer zahlen - aber praktisch ist es so. -Und das muss auch mal knallhart gesagt werden!
Ich habe das vor einiger Zeit mit meinen beamteten Kollegen nachgesehen (bin Angestellter), nachdem sie sich vorher monatelang geweigert haben ihre Gehaltsabrechnung mal auf den Tisch zu legen:
Selber Status, selber Familienstand /Steuerklasse, das selbe Nettogehalt (unter einberechnen der PKV). Differenz bei der reinen Einkommensteuer 150,-€ /mon. Ich 730,-, er 580,-