Welche Konsequenzen haben geschätzte Steuererklärungen, durch einen Insolvenzverwalter in der Insolvenz?
Guten Morgen,
ich frage hier für einen Bekannten, der sich in der Insolvenz befindet. Bitte keine wertenden Antworten.
Mein Bekannter befindet sich in der Insolvenz. Die letzten 2 Steuererklärungen wurden vom Insolvenzverwalter eingereicht, mit der Bitte um Schätzung.
Nun bekommt mein Bekannter rückwirkend seine Rente und muss die Erklärungen auch selbst wieder tätigen. Mein Bekannter hat nun Angst, dass die Schätzungen vom Finanzamt sich nachteilig auf den neuen Steuerbescheid auswirken (evtl. Nachzahlungen).
Für die letzten 2 Jahre hat er keine Steuerbescheide erhalten. Weder vom Finanzamt noch vom Insolvenzverwalter.
Kann er durch die Schätzungen Probleme bekommen?
Ich hoffe auf hilfreiche Antworten. Vielen Dank.
1 Antwort
DAs höre ich zum ersten Mal, Steuererklärung mit bitte um Schätzung. Um eine Schätzung braucht man nicht zu bitten, die kommt, wenn man keine Erklärung einreicht. Wenn man eine Erklärung einreicht, braucht nicht geschätzt zu werden, dann wird nach der Erklärung veranlagt, ausser das Finanzamt hat Erkenntnisse, das die Erklärung falsch ist.
Wenn Dein Bekannter keine Steuerbescheide hat, kann er um Kopien beim Finanzamt bitten.
Eine Rentennachzahlung die nun erfolgt hat nur auf 2017 Auswirkungen, weil die Beträge zufließen.
Lieben Dank für Deine Antwort. Ich habe das Schreiben, was das Finanzamt an den Insolvenzverwalter geschickt hat, gesehen. Daraufhin hat mein Bekannter dem IV geschrieben....ich habe Ihnen mit Datum vom...alle Unterlagen für die Einkommensteuererklärung zukommen lassen und bitte um Erledigung. Daraufhin kam vom IV eine Antwort mit....ich bitte um Schätzung....keine Masse vorhanden...ich habe als IV keine Zeit...
Ich würde mich feuen, wenn ich Dir weiterhin evtl. privat Fragen stwellen könnte.
LG sunni123