Habe nach über 46 Jahren zum 01.01.2016 meinen wohlverdienten Ruhestand (Rente) angetreten. Der Arbeitgeber hat mir zusätzlich eine Abfindung gezahlt. Diese wurde in Jahr 2016 ausgezahlt, das heißt, ich habe im Jahr 2016 nur die Abfindung und die Rente als Einnahmen. Mehr nicht. In den Unterlagen zur Abfindung steht, dass die 1/5 Reglung Anwendung findet wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wie trage ich nun die Abfindung richtig in der Steuererklärung 2016 ein damit seitens des Finanzamts die Nutzung der 1/5-Reglung geprüft und gegebenenfalls angewendet wird?