Hallo,

ich bin Werkstudent und habe für das Jahr 2014 Einkommensstuer bezahlt. Jetzt möchte ich den für 2014 angefallenen Semesterbeitrag als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Allerdings geht ein Wintersemester ja von Oktober bis April. Muss ich die Studienkosten für 2014 dann anteilig angeben? Also 4/6 * Beitrag für WS13/14 + Beitrag SS14 + 2/6 * Beitrag für WS14/15?