Das Finanzamt erstattet Geld, aber die Kirche verlangt Nachzahlung bei Steuererklärung - kann das korrekt sein?
Beim Bescheid über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag ist festgestellt das Guthaben wird erstattet von 48,45 €. Und steht auf andere Seite ganze Berechnung, mit Absatz :gezahlte Kirchensteuer -208€, fiel mehr als sonst, obwohl Einkünfte sind minimal gestiegen. Und jetzt bekomme ich Bescheinigung von Kirchensteueramt da steht :Festgesetzte Kircheneinkommensteuer -188,24€ ; Abzüglich eingehalten Kirchensteuer -130,36€ ; Verbleibende -57,88€. Wie kann es sein bei Finanzamt steht 208€ gezahlt und bei Kircheneinkommensteuer nur 130,36€ eingehalten?
3 Antworten
Gib doch bitte einmal Dein Jahresbrutto in einen Brutto-Netto-Rechner ein und schau wie weit die Zahlen im Ansatz richtig sind.
Die Frage ist etwas kurz geraten.
Also, das kann richtig sein. Oder aber falsch. Kommt halt drauf an, wie der Sachverhalt ist.
Die Abweichung zwischen dem, was im Einkommensteuerbescheid steht und dem, was die Kirche schreibt, sind die tatsächlichen Kirchensteuer-Zahlungen, also auch das, was in dem entsprechenden Jahr für andere Jahre gezahlt wurde.
Gegenfrage:
Bist Du verheiratet? Und nur einer der Eheleute ist aus der Kirche ausgetreten?
Hallo, es steht im Einkommensteuer Bescheid:gezahlte Kirchensteuer 208€,und in Kirchensteuer Bescheid steht einbehalten kirchenlohnsteuer 130,36€. Noch, festgesetzte Kircheneinkommensteuer-Hebesatz 8vH. 188,24€. Ich weiß es nicht mehr, bis diesem Fall müßte ich ni zurück beim Kirchensteuer zahlen , wenn von Finanzamt wird Geld erstatten. Ich denke, einfache ist dieser Nachzahlung überweisen. Danke für die Info.